Wenn der Händler dir sagt, dass du nicht von der technischen Aktion betroffen bist, warum glaubst du ihm denn dann nicht?
Ich werd in dem Thread nochmal Irre, denn anscheinend muss man es hundert mal erklären. Oder einfach nochmal die Bitte: den gesamten Thread durchlesen!
Es ist, als würde man mit faulen Zähnen zum Zahnarzt gehen, hat eine Zahnersatzversicherung und der Arzt sagt "Ne du, geh mal lieber nach hause".
Die !TECHNISCHE AKTION! ist eine Art Rückruf, die intern über die Handelsorganisation läuft und nicht über das KBA! Somit wäre es völlig sinnfrei wenn der Händler dir nicht anbietet die Aktion durchführen zu lassen wenn diese ja auf dein Fahrzeug zutrifft. Es ist nämlich Arbeit für den Händler die von der BMW Group bezahlt wird.
Und noch einmal:
Schabendes Geräusch -> Kundenbeanstandung, anderer interner Ablauf, BMW zahlt je nach Faktoren mehr oder weniger
Technische Aktion -> Kettenlängung, Motorschaden kann auftreten, BMW übernimmt die Kosten für den gesamten Rep. Umfang.
Wenn keine TA offen ist, kann dir der Händler keine herzaubern und wenn kein schabendes Geräusch vorhanden ist, kann der Händler auch nichts machen. Denn ohne Video-File mit hörbarem Geräusch und abgebildeter Fahrgestellnummer des Autos wird der Antrag sowieso abgelehnt und dann hat der Händler den Salat. Dann heißt es nämlich Rückzahlung.
Aber es muß doch eine Vorgabe von BMW geben , wann die Fahrzeuge in die Werkstatt einbestellt werden
Hättest du dir die Mühe gemacht hier zu lesen, hättest du dir schon diverse Antworten rausfinden können.
Die technische Aktion betrifft: E9x E8x E6x mit N47. Welchen Bauzeitraum kann man nicht genau definieren, aber sicher ist mittlerweile, dass es sich nur um den N47 vor TU handelt. Und davon nicht mal alle sondern nur bis BJ. ca. 2008/2009.