Magazin erstellt am 24.07.2013 um 11:45:19 [ voriger | nächster ]

Rettungsgasse freihalten: Ein Appell an deutsche Autofahrer

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Rettungsgasse freihalten: Ein Appell an deutsche Autofahrer

Viele unter uns haben irgendwann einmal so einiges an Geld und Zeit in die Fahrerlaubnis investiert. Schalten, Kuppeln, Vorfahrt und Geschwindigkeit beachten: Fast alles wissen wir scheinbar heute noch. Doch wie sollte sich ein Autofahrer im Falle eines Staus verhalten?

Was in der gelernten Theorie einmal selbstverständlich war, setzen die meisten Autofahrer in der Praxis kaum noch um. Gerät man in einen Stau, sollte man immer eine Rettungsgasse freihalten - ein Verhalten, dass von Autofahrern so schnell vergessen wird wie der obligatorische Schulterblick beim Abbiegen oder Spurwechsel.

In der Straßenverkehrsordnung § 11 Abs. 2 StVO heißt es: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."

Diese gesetzliche Regelung wurde schon im Jahr 1982 eingeführt und ist wahrlich nichts neues. Zudem herrscht der allgemeine Irrglaube, Rettungskräfte müssten den Standstreifen benutzen. Den Standstreifen nutzen Rettungskräfte allerdings eher ungern, da er nicht immer ausgebaut ist und von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert werden kann.

Wie bilde ich die Rettungsgasse richtig?

Die Regelung ist denkbar einfach, wird in der Praxis aber so gut wie nie umgesetzt: Bei einem Stau müssen die Autofahrer des linken Fahrstreifens auf den linken Fahrbahnrand fahren, die Autofahrer des rechten Fahrstreifens auf den rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Wichtig ist auch: Hat man die Rettungsgasse einmal gebildet und ist ein Rettungsfahrzeug vorbeigefahren, sollte man nicht wieder auf den ursprünglichen Fahrstreifen wechseln. Nicht selten kommen zusätzliche Einsatzfahrzeuge nach, die wiederum blockiert werden können. Das richtige Verhalten auf Autobahnen und das Bilden einer Rettungsgasse gilt im Übrigen nicht nur für PKW-, sondern auch für LKW-Fahrer.

Saftige Strafen - vor allem in Österreich

Autofahrer sind stets dazu verpflichtet, im Falle eines Staus eine Rettungsgasse zu bilden. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, sich die Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge also nicht vorschriftsmäßig dem Unfallort annähern können, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro, im schwerwiegenden Fall auch strafrechtlich geahndet werden.

Ähnlich der Regelung in Deutschland verhält es sich auch seit dem 1. Januar 2012 in Österreich. Aufgrund der schlechten Situation wurde die Rettungsgasse zwischen den Fahrstreifen verpflichtend eingeführt. Der Verstoß wird in Österreich mit mehr als 2.000 Euro geahndet. Gleichzeitig startete man im Nachbarland Österreich eine weitläufige Aufklärungskampagne, die auf das richtige Verhalten aufmerksam machen sollte. Zudem führte die ASFINAG, die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft in Österreich, eine bessere Beschilderung zur Orientierung und Information ein. Seitdem hat sich die Situation laut Experten deutlich gebessert. Deutschland schneidet im direkten Vergleich extrem negativ ab - das Bewusstsein zur Bildung von Rettungsgassen, was letztlich Menschenleben retten kann, ist hier trotz gesetzlicher Grundlagen kaum ausgeprägt. In der Schweiz und Slowenien basiert das Bilden einer Rettungsgasse im Übrigen auf freiwilliger Basis.

Durch das falsche Verhalten vieler Autofahrer, die die Rettungsgasse falsch bilden oder ihr Fahrzeug im Stau sogar verlassen, vergehen wertvolle Sekunden zur Räumung der Unfallstelle und Versorgung der Verletzten. Auch in Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse verpflichtend - eine Regel, die so manchen Autofahrern häufiger ins Gedächtnis gerufen werden sollte.












Foto: ADAC.de

 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]
BMW-E30-SLS erstellt am 24.07.2013 um 12:47:10 pn profil zitat link
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Schuetti erstellt am 24.07.2013 um 17:14:56 pn profil zitat link
Smoky600 erstellt am 24.07.2013 um 17:41:58 pn profil zitat link
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Chris_W. erstellt am 24.07.2013 um 18:40:19 pn profil zitat link
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