Bei der Frage welche Dokumente für die Einzelabnahme erforderlich seien kam die Info vom TÜV Prüfer dass ich ein Gutachten von BMW brauche das bestätigt dass die Reifendimensionen auf diese Felgen verwendet werden dürfen.(Zitat von: Mister_Flo)
Genau die selbe Aussage hat doch vor zwei Wochen auch schon jemand hier bekommen.
Irgendetwas scheint sich ja wieder in den Richtlinien der Prüfstellen geändert zu haben.
Ich halte das aber nach wie vor für Schwachsinn.
Welche Reifen auf welche Felgen passen legt ganz sicher nicht BMW fest...
Dafür gibt es ja Normen. Und wenn die Kombi da nicht drunter fällt benötigt man halt die sogenannte Reifenfreigabe der Reifenhersteller.
Ich würde zur nächsten Prüfstelle fahren und schauen was die meinen.
Wenn es so ein Gutachten geben würde, warum dann noch eine Einzelabnahme?
Dache die ist erfolgreich weil es so ein Gutachten eben nicht gibt ????(Zitat von: Mister_Flo)
Hier denkst du völlig falsch...
Selbst wenn die Reifen auf der Felge so freigegeben wären, die Felgen stammen immer noch von einem anderen Modell. Sprich sie wurden nicht mit der E9X-Reihe homologiert. Die Abnahme hat also so oder so zu erfolgen.