Felgen bzw. Reifengröße Nacharbeit Ja oder Nein?
Hallo Zusammen,
bin seit November letzten Jahres stolzer BMW Fahrer :) Leider hat der große sehr kleine Schuhe ( 16 Zoll ) und ich würde gerne 19 Zoll Felgen montieren.
Nach zig Stunden suchen im Netz bin ich zwar schlauer aber immernoch nicht ganz sicher ob man nun nacharbeiten muss oder nicht. Ich wollte vorne 8.5 x 19 ET 18 mit Bereifung 245/35 R19 und hinten 9.5 x 19 ET 23 mit Bereifung 275/30 R19 montieren. Ich hab jetzt schon öfter gelesen kann man so fahren muss man nur mit zum TÜV eintragen lassen. (Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO). Allerdings lese ich dann im Gutachten :
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
bzw.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
(Obwohl der Anbieter im Shop die Felgen als Eintragungsfrei deklariert)
Das verwirrt mich echt ungemein.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß Markus