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																	Mitglied seit: 22.08.2012
														
														
														Deutschland
														
														
5 Beiträge
														
													 
													
													
												 
												
												
													Garantiefall Autogas
																								
																							Ausgangslage: 
Bmw bei dem im Januar 2013 eine Gasanlage von einem Umrüster mit 2 Filialen eingebaut wurde. Diese Anlage hat laut Verbauer 3 Jahre Garantie. 
Nun ist die Anlage Defekt / Fehlerhaft und das KFZ läuft nichtmehr mit Gas. Nach Kontakt mit Verbauer hat sich Herausgestellt dass die Filiale in der näheren Umgebung geschlossen hat (nurnoch die Filiale in 600km Entfernung existiert). Nach E-Mail und Telefonischem Kontakt mit dem Verbauer wurde Angeboten die Anlage in einer anderen Werkstatt in der  Umgebung reparieren zu lassen. Hierbei ist aber dass Problem dass nur die Kosten für die Teile und die ersten 15 Minuten Arbeitszeit über die Garantie verbucht werden, die restliche Arbeitszeit für Reparatur und Fehlersuche soll selbst gezahlt werden. 
Ist das rechtens? Oder muss die gesamte Arbeitszeit von der Garantie gezahlt werden?
													
 
												 
												
												
												
													
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
									Mitglied: seit 2005
									Deutschland
									
								 
								
								
									Hallo Bmw.Flo,
									
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(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Garantiefall Autogas"!
									Gruß
								
								
							 
							
						
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										Garantie ist ne freiwillige Leistung, d.h. der, der sie macht bestimmt auch die Regeln. "Muss"  ist da garnichts, nichtmal die Garantie selber. 
Da heissts "Kleingedrucktes wälzen" und näheres über die Bedingungen rausfinden.
												
										
								 
							
							
							
								Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. 
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hallo!
Wenn du sie im Januar hast einbauen lassen zählt noch die 1-Jährige Gewährleistung.
Diese übernimmt aber der Umrüster auf den Einbau und der Hersteller auf die Teile.
Ich würde für die Fehler eines anderen Umrüsters auch nicht gerade stehen wollen.
Lass doch in der anderen Werkstatt erst mal einen Kostenvoranschlag machen und entscheide dich dann ob du die Reise antrittst.
Gruß, Ralf
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Zitat:
Wenn du sie im Januar hast einbauen lassen zählt noch die 1-Jährige Gewährleistung.
(Zitat von: rchmiele)
 
2-jährig, aber die ist nach 6 Monaten unbrauchbar.
								
 
							 
							
							
							
								Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. 
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...