Felgen Polieren Erlöschen der BE!
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Hallo Leute,
ich habe eine Frage an Euch. Ich möchte meine Felgen hochglanzpolieren lassen. In der ABE von BBS steht (wie vermutlich in vielen ABEs) der Hinweis, dass jegliche nachträgliche mechanische und/oder thermische Behandlung der Felgen zum Erlöschen der BE führt. Das ist auch logisch, schließlich wollen die keine Gewährleistung für andere übernehmen, da man ja nicht weiß, wer da später ggf. an den Felgen rumwerkelt.
Allerdings schließt der Satz in der ABE auch jede Bearbeitung durch einen professionellen Felgenveredler kategorisch aus. Dieser antwortete mir, als ich ihn darauf angesprochen habe, dass im Prinzip auch das Anfahren an einen Bordstein eine "mechanische Behandlung" sei und die Felgenhersteller ohnehin keine Hand für eine gebrauchte Felge in Feuer legen.
Wie würdet Ihr damit umgehen bzw. wie seid Ihr damit umgegangen? Den Hinweis ignorieren? Aber was ist z. B. bei einer Kontrolle?
Bin für Erfahrungen/Hinweise dankbar.
Gruß
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Hallo Mr. P,
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Gruß
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Polieren stellt kein Problem dar. Genau so gut würde deine BE erlöschen, wenn du die Felgen einfach nur lackierst. Es ist alles nur ein Sicherheitshinweis des Herstellers. Solltest du dir irgendwelche Bordsteinschäden zugefügt haben, und die Felge muß mechanich bearbeitet werden (abdrehen) dann übernimmt der Hersteller keine Garantie.
Polieren gehört nicht zu den thermischen oder mechanischen Behandlungen.
Thermisch = z.B. Schweißen
Mechanisch = z.B. Drehen, Fräsen, usw.
Es kann dir keiner etwas anhaben, weil deine Felgen poliert sind. Du kannst auch genauso gut jede einzelne Felge in einer anderen Farbe lackieren.
Ich wüsste nicht das im Gutachten steht, welche Farbe die Felgen haben.
Prinz1987 hat es gut beschrieben.
Ps: Polieren zählt übrigens zu den Feinbearbeitungsverfahren.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Wenns mal hart auf hart kommt, würde einem wahrscheinlich erklärt, dass der Hersteller auch ein Feinbearbeitungsverfahren zu den mechanischen Bearbeitungen zählt. Allerdings würde ich dann glaube ich entgegnen, dass man dann auch das Waschen mit einem Schwamm dazu zählen müsste ;-)
Ihr habt mir auf jeden Fall geholfen, danke.
Gruß
Mr. P
Zitat:
Wenns mal hart auf hart kommt, würde einem wahrscheinlich erklärt, dass der Hersteller auch ein Feinbearbeitungsverfahren zu den mechanischen Bearbeitungen zählt.
Never!!! Polieren selbst ist kein eigenständiges Fertigungsverfahren und definitiv zählt es nicht zur mechanischen Bearbeitung. Was ein Herstellen dazu meint und denkt ist irrelevant, da es durch DIN-Norm geregelt wird.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Vielleicht aus einem anderen Bereich, aber interessant:
Im Gegensatz zu früher dürfen mittlerweile sämtliche Motorrad Alu-teile wie Rahmen, Schwingen, Felgen usw nicht mehr poliert werden. Außer diese "Änderung" (Polierung) trägt einer ein und er übernimmt damit die Verantwortung für die polierten Teile!!!
Alles andere ist als Erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung einzustufen!!
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Zitat:
Vielleicht aus einem anderen Bereich, aber interessant:
Im Gegensatz zu früher dürfen mittlerweile sämtliche Motorrad Alu-teile wie Rahmen, Schwingen, Felgen usw nicht mehr poliert werden. Außer diese "Änderung" (Polierung) trägt einer ein und er übernimmt damit die Verantwortung für die polierten Teile!!!
Alles andere ist als Erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung einzustufen!!
(Zitat von: violett)
Hmm- das hört sich natürlich wieder nicht so gut an :-(
Danke für Deine Info. Dann muss ich mich vielleicht mal vorher beim TÜV schlau machen, wie es sich nun verhält...
Gruß
ich denke was hier in der abe aufgeführt is, geht eher um das zerlegen von mehrteiligen felgen...
Hubraum statt Wohnraum !!!
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Zitat:
ich denke was hier in der abe aufgeführt is, geht eher um das zerlegen von mehrteiligen felgen...
(Zitat von: plax)
Das wäre bei mir auch der Fall. Sind BBS CK II. Die haben einen Anfahrschutz und es würde nur der Stern poliert. Somit wäre Zerlegen hier notwendig.
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Hallo Leute,
ich habe gestern einfach mal beim TÜV angerufen und dort mit dem Niederlassungsleiter gesprochen. Er sagte, wichtig sei halt, wieviel von der Felge abgetragen wird. Normales Polieren sei aber unkritisch.
Ich habe dann auch daraufhin geiwesen, dass es mir um die Felgen-Sterne geht, die Felge also zerlegt würde. Die Antwort war, es sei nur wichtig, dass es jemand macht, der dafür auch die entsprechenden Kenntnisse bzw. Erfahrung hat. Das ist bei einem Felgenveredler ja gegeben.
Heißt also, dass Polieren anscheinend ok ist.
Zitat:
Heißt also, dass Polieren anscheinend ok ist.
Ja, ja und nochmal ja;-)
Wie schon mehrfach geschrieben, Polieren ist keine mechanische Bearbeitung sondern lediglich eine Oberflächenglättung.
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Jab und genau das haben die jetzt an Motorrad-teilen untersagt. Da man hinterher nicht mehr feststellen kann wieviel Material tatsächlich abgetragen wurde, durchs polieren!
Geht dort also nur noch über EIntrgaung, sprich du vermisst das Material vor und nach dem Polieren und siehst was abgetragen wurde!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Zitat:
Jab und genau das haben die jetzt an Motorrad-teilen untersagt. Da man hinterher nicht mehr feststellen kann wieviel Material tatsächlich abgetragen wurde, durchs polieren!
Geht dort also nur noch über EIntrgaung, sprich du vermisst das Material vor und nach dem Polieren und siehst was abgetragen wurde!
(Zitat von: violett)
Gibt es das irgendwo zum nachlesen? Bzw. wo genau ist das verankert?
Versteh das nicht falsch, will dir nicht unterstellen das du Quatsch erzählst, aber das muß ja irgendwie geregelt sein und schriftlich niedergelegt.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Zitat:
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Gibt es das irgendwo zum nachlesen? Bzw. wo genau ist das verankert?
Versteh das nicht falsch, will dir nicht unterstellen das du Quatsch erzählst, aber das muß ja irgendwie geregelt sein und schriftlich niedergelegt.
(Zitat von: rs2000mk6)
TÜV-Süd Anweisung gerichtet an alle Mitarbeiter vom TÜV-Süd.
Ergebnis einer Sitzung des AKE (Arbeitskreis-Erfahrungs-Austausch, da sind alle Prüforganisationen vertreten)
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Hm, es wird dann also bemängelt sobald man zur HU antanzt wie du ja schreibst. Demzufolge ist es also nicht untersagt sondern kann UNTER UMSTÄNDEN bemängelt werden oder sehe ich das falsch? Denn ich bezweifel jetzt einfach mal das sich jeder Sachverständige daran hält und bei einer Polizeikontrolle kann der Beamte sich ja nicht auf eine Anweisung eines Prüfungsinstitutes berufen.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Zitat:
Hm, es wird dann also bemängelt sobald man zur HU antanzt wie du ja schreibst. Demzufolge ist es also nicht untersagt sondern kann UNTER UMSTÄNDEN bemängelt werden oder sehe ich das falsch? Denn ich bezweifel jetzt einfach mal das sich jeder Sachverständige daran hält und bei einer Polizeikontrolle kann der Beamte sich ja nicht auf eine Anweisung eines Prüfungsinstitutes berufen.
(Zitat von: rs2000mk6)
Hallo,
ganz klare Anweisung, polierte Teile am Motorrad sind bei der HU als EM (erheblicher Mangel) einzustufen, sprich keine Plakette!!
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