Angehalten ohne Reflektoren - Drakonische Strafe !
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Hi
Wurde gestern abend von der PI angehalten.
Hatte an meinem Heck leider keine Reflektoren angebracht (Fahrzeug besitzt Klarglas Rückleuchten ohne Reflektoren). Fahrzeug wurde so vor 8 Monaten gekauft und auch der TÜV wurde kurz danach gemacht. Seitdem wurde an dem Fahrzeug nichts mehr geändert. Jetzt haben mir die netten Herren n Grün folgende Strafen (nur wegen den fehlenden Reflektoren) auferlegt:
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Vorstellen des KFZ beim Zulassungsamt
3 Punkte
90 Euro Strafe
Ist dies überhaupt rechtens ?
Habe eine Rechtsschutzversicherung und schon daran gedacht, Einspruch einzulegen. (Wegen der überhöhten Strafe).
Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun ?
Fahrzeug darf keinen Meter mehr bewegt werden
Mfg
Mitglied: seit 2005
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Hallo Phil21,
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Gruß
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Das ist schon okay so. Natürlich KANN ein Polizist es bei einer Verwarnung belassen, muss er aber nicht.
Der §19 StVZO regelt eindeutig, dass bei Änderungen am Fahrzeug, die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen können die Betriebserlaubnis erlischt. Damit ist der Polizist im Recht und ein Rechtsstreit würde die Sache nicht ändern, nur teurer machen. Ob beim Tüv damals die Reflektoren auch fehlten (und er es übersehen hat) oder ob der Vorbesitzer welche mit Doppelklebeband dabei hatte ist dabei egal.
An deiner Stelle würde ich mir schnell Reflektoren kaufen, den Mangel beseitigen und dann kannst du ja wieder weiter fahren. In Zukunft hilft dann nur das Auto vorschriftsmäßig lassen oder in so einem Fall wenigsens Reflektoren im Handschuhfach zu haben und sie schnell drauf zu kleben.
Also das ist nicht schlecht! Jetzt nicht für dich, das ist ziemlich scheisse für dich!
Aber wenn man den Leuten mit ihren Klarglaslauchten oder den Bikern beim TÜV immer erzählt, ihr braucht auf jeden fall Rückstrahler, kriegt man meist die Antwort "die sehen so scheisse aus" blabla usw....sowas brauch ich nicht....
Wenn man da jetzt noch in der probezeit steckt wird das richtig heftig
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt...ebenso die Untersagung der Weiterfahrt
Mitglied seit: 15.02.2006
Straubing
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122 Beiträge
Wie manche immer meinen, nur weil das Auto Tüv hat is alles rechtens.
Zitat:
Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt
(Zitat von: E36-Freak)
Das geht schnell: Die Kiste steht nachts auf der Landstraße oder noch besser auf der Autobahn, beide Schlußleuchten defekt oder komplette Elektrik nicht funktionsfähig....
Ich bin schon öfters Nachts auf Mofas und ähnliches "aufgelaufen" bei denen kein Rücklicht funktionierte und ich möchte nicht wissen was passiert wär wenn die keine Rückstrahler gehabt hätten!!
Untersagung der Weiterfahrt am Tag ist etwas heftig
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Zitat:
Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt...ebenso die Untersagung der Weiterfahrt
(Zitat von: E36-Freak)
Am Tage ist es wirklich fraglich. ob es eine konkrete Gefährdung gibt und eine untersagung der Weiterfahrt okay ist. Das halte ich für etwas viel... Aber ein 19(2)-Fall ist es auf jeden Fall, denn durch die fehlenden Rückstrahler könnten im dunkeln (geparktes Fahrzeug) Leute gefährdet werden. Also ist die BE durch veränderung der Leuchten erloschen und es ist fahren ohne BE.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.12.2008
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37 Beiträge
Hab sogar noch originale Bilder wie er zum TÜV ist und da waren auch keine dran. Wozu bezahle ich denn dann die 45 Euro TÜV? Die sind doch dafür da Mängel festzustellen. Dann hätte ich die Plakette von Anfang an net bekommen dürfen.
Jeder lacht sich darüber kaputt. Sogar der TÜV Prüfer (anderer) sagte das das lächerlich sei (25 Euro und ne Mängelkarte hätten locker gereicht).
Man muß in letzter Zeit leider immer mehr feststellen, daß der Polizei in solchen Fällen jegliche Verhältnismäßigkeit verloren gegangen ist und es scheinbar nur noch garum geht, in möglichst hohem Maße zu kassieren.
Wenn Du wirklich dagegen vorgehen willst, dann würde ich an Deiner Stelle argumentieren, daß die Reflektoren beim Einbau der Rückleuchten montiert wurden und danach wegen verschlissenem Klebeband abgefallen sein müssen. In diesem Falle wäre es zwar immernoch ein Mangel, der mit einem Verwarngeld geahndet werden könnte, aber die Betriebserlaubnis wäre nicht erloschen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt immer eine bewußte unzulässige Veränderung des Fahrzeuges voraus, Verschleiß kann dagegen niemals zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Die Polizei müßte Dir also rein theoretisch ersteinmal nachweisen, daß die Reflektoren nicht montiert waren und das dürfte kaum möglich sein. Wie ein Richter die Angelegenheit im Zweifelsfalle beurteilt, steht natürlich auf einem anderen Blatt, das kann ich auch nicht beurteilen.
Zitat:
Wenn Du wirklich dagegen vorgehen willst, dann würde ich an Deiner Stelle argumentieren, daß die Reflektoren beim Einbau der Rückleuchten montiert wurden und danach wegen verschlissenem Klebeband abgefallen sein müssen. In diesem Falle wäre es zwar immernoch ein Mangel, der mit einem Verwarngeld geahndet werden könnte, aber die Betriebserlaubnis wäre nicht erloschen.
(Zitat von: daniel.krueger)
Das ist eine gute Idee. Darauf bin ich gar nicht gekommen.
Ansonsten ist es leider so, dass viele Polizisten so hart wie möglich vorgehen um möglichst viel Geld in die Kasse zu bringen. So läuft das halt in unserem Land.
@Phil21:
Die Frage nach dem sinn der 45 Euro Gebühr bei solchen Prüfern ist gerechtfertigt. Es gibt leider immer wieder Prüfer die keine Ahnung oder keine Lust haben. Ich muss sagen, ich habe fehlende Strahler auch schon durchgehen lassen, allerdings dann als geringen Mangel, so dass der Fahrer weiß, dass es nicht okay ist und sich da nicht rausreden kann.
Bei mir wars auch nur ein geringer Mangel beim TÜV . Ich habe mir jetzt aber wieder andere eingebaut .
Die Folgen finde ich aber auch schon sehr überzogen .
MfG .
naja ob der Richter Dir glaubt das beide Reflektoren abgefallen sind und Du es nicht gemerkt hast, vage ich mal stark zu bezweifeln. Ich denke nicht, das der angeführte Vorwurf der Polizei in Deinem speziellen Fall zutreffend ist.
Kleiner Tip, wenn du mal so ein Rücklicht in der Hand hast, sieh mal nach bei den ganzen Genehmigungszeichen, wenn da ein "IA" steht, haben die leuchten auch Rückstrahler! :-)))
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Ich sehe die Sache so : Wenn die Polizei dich hätte weiterfahren lassen, dann hättest du mit Sicherheit trotzdem keine Rückstrahler (Reflektoren) nachtäglich angebaut. Finde die Strafe auch etwas überteuert, aber rechtens.
@ Old Men:
Deshalb gibt es in solchen Fällen i.d.R. eine Mängelkarte, dann muß der Fahrer bzw. Halter nachweisen, daß der Mangel behoben wurde.
@ E36-Freak:
Ob der Fahrer/Halter das Abfallen der Reflektoren in dem von mir konstruierten Falle bemerkt hätte oder nicht, wäre für die Frage, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist vollkommen belanglos. Es kommt hier auschließlich darauf an, ob der Richter "glaubt," daß mal weche dran waren oder nicht. Nach meinem Rechtsverständnis kann der Beweis, daß es sich nicht so abgespielt hat jedenfalls nicht erbracht werden und daher müßte der Fall eingestellt werden, wie Du schon sagtest sieht die Realität aber leider oftmals anders aus.
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Vor allem haben die gleichen Polizisten 2 Wochen voher nen anderen von uns angehalten. Der hatte auch keine - Strafe waren 25 Euro + Mängelkarte. Sag ma, machen die Typen die Preise und Stafen wie se wollen ????
Bei Ordnungswidrigkeiten liegt es generell im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er den Verstoß überhaupt verfolgt oder nicht und wenn ja, ob er die maximal zulässige Strafe oder eine niedrigere verhängt.
Denke es ist Begründungssache...wie oben schon geschrieben...und wie eng man das ganze sieht...ob das Gericht dieser Begründung allerdings folgt, steht sicherlich auf einem anderen Blatt
meine Meinung dazu hatte ich ja bereits geschrieben
...am einfachsten ist es immer, wenn das Auto den Vorschriften entspricht. Dann kann es keinen Ärger geben und man muss sich keine Gedanken über die Höhe der Strafe machen.
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naja, ich schalte nen anwalt ein - wegen tüv, minderschwerer fall usw. selbst ein polizist bei uns hat gesagt das dies mehr als übertrieben ist.
Lass mal was von Dir höhren wenn die Sache durch ist .
MfG .