Muss man Reflektoren hinten nachrüsten?ohne Illega
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 01.03.2008 um 22:23:16 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Servus,
Bei meinen neuen Klarglasrücklichtern wurden zwei Reflektoren mitgerliefert. Muss ich die undbedingt noch dazukleben? Oder ist das ohne Illegal? freu mich um jede Antwort von euch!
Viele Grüße,
Martin
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 01.03.2008 22:23:16
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Hallo e36compact fahrer,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Muss man Reflektoren hinten nachrüsten?ohne Illega"!
Gruß
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Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
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838 Beiträge
Ist "illegal" ohne wirst du kein Tüv mehr bekommen!
Sieht man ja z.B. an den neuen BMW`s die haben alle unten in der Stoßstange diese Reflektoren integriert!
mfg
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
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Mitglied seit: 16.01.2008
Erding
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71 Beiträge
Warum hat dann keiner Reflektoren hinten dran? Macht ihr Sie nur drann wenn der TÜV ansteht?
mfG
Also ganz legal ist es halt nicht, da Reflektoren gestzlich vorgeschrieben sind, das man keinen Tüv mehr bekommt, würde ich nicht pauschal sagen...einige achten halt drauf, andere nicht. Würde es im eigenen Interesse aus Haftungsrechlichen Gründen machen
Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
Deutschland
838 Beiträge
Zitat:
Also ganz legal ist es halt nicht, da Reflektoren gestzlich vorgeschrieben sind, das man keinen Tüv mehr bekommt, würde ich nicht pauschal sagen...einige achten halt drauf, andere nicht. Würde es im eigenen Interesse aus Haftungsrechlichen Gründen machen
(Zitat von: E36-Freak)
Als ich noch die Klarglas drin hatte, wollte der Tüv "Mensch" mir absolut die Plakette verweigern... bin dann schnell zum gegenüberliegenden ATU gerannt (Gott behüte :D) und noch schnell welche besorgt und drangeklebt! Dann hat er sie mir erst gegeben...
mfg
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Ich hab für meine Klarglasleuchten gleich ins BMW Regal gegriffen und die E46 Reflektoren angepasst, schaut besser aus als diese billigen viereckigen Reflektoren.. und verzichten würde ich nicht auf die, spätestens wenn nachts in ner unbeleuchteten Strasse parkst weisst du die zu schätzen
o
L_/
OL
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die reflektoren müssen DIREKT unter den scheinwerfern angebracht werden, sonst gibts punkte wenn du angehalten wirst!
mfg chris
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REGION RHEIN-MAIN
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Zitat:
die reflektoren müssen DIREKT unter den scheinwerfern angebracht werden, sonst gibts punkte wenn du angehalten wirst!
mfg chris
(Zitat von: Gassenhauer)
DA kommen die also hin *lol*
mit reflektoren sieht´s auf jeden fall bescheiden aus, machen aber natürlich sinn und bei der nächsten kontrolle wäre es sicherlich von vorteil welche verbaut zu haben...
Ich habe meine unter der Zierleiste an der Heckstoßstange
bekomme ich da Ärger?
Bearbeitet von - TK1988 am 01.03.2008 20:20:45
@ TK1988:
Nein, da bekommst Du keinen Ärger. Es gibt bezüglich der Position der Rückstrahler nur eine Vorschrift und die sagt aus, daß sie nicht weiter als 400mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt und nicht höher als 900mm über der Straße sein dürfen.
(Geregelt ist das Ganze im §53 StVZO)
naja also ich hab sie direkt unter den leuchten, der vorbesitzer und ein freund von mir kamen beide in eine polizei kontrolle, die reflektoren wurden bemängelt weil sie auf den zierleisten angebracht waren!beide haben punkte bekommen,klar siehts scheiße aus aber liebe so als punkte zu riskieren!
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REGION RHEIN-MAIN
@ Gassenhauer:
Die Bemängelung der Reflektoren auf der Stoßleiste ist in jedem Falle unberechtigt, da es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Viele Fahrzeuge, die die Reflektoren serienmäßig nicht in den Rückleuchten haben, haben diese ja auch z.B. in der Stoßstange.
Die einzige noch halbwegs nachvollziehbare Begründung wäre die, daß die Polizei behauptet, die Fahrzeugabmessungen würden dadurch verändert werden. Auch diese Argumentation ist aber absolut haltlos, da es zum einen nicht der Fall ist (weil die Stoßstange leicht abgerundet ist und somit in der Fahrzeugmitte deutlich weiter nach hinten steht als an den Seite, selbst wenn man da noch Reflektoren draufklebt) und zum anderen gibt es eine Richtlinie zur Ermittlung der Fahrzeugabmessungen, die eindeutig aussagt, daß u.a. Beleuchtungseinrichtungen (zu denen auch Rückstrahler zählen) bei der Ermittlung der Fahrzeugabmessungen nicht berücksichtigt werden.
Zitat:
@ Gassenhauer:
Die Bemängelung der Reflektoren auf der Stoßleiste ist in jedem Falle unberechtigt, da es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Viele Fahrzeuge, die die Reflektoren serienmäßig nicht in den Rückleuchten haben, haben diese ja auch z.B. in der Stoßstange.
Die einzige noch halbwegs nachvollziehbare Begründung wäre die, daß die Polizei behauptet, die Fahrzeugabmessungen würden dadurch verändert werden. Auch diese Argumentation ist aber absolut haltlos, da es zum einen nicht der Fall ist (weil die Stoßstange leicht abgerundet ist und somit in der Fahrzeugmitte deutlich weiter nach hinten steht als an den Seite, selbst wenn man da noch Reflektoren draufklebt) und zum anderen gibt es eine Richtlinie zur Ermittlung der Fahrzeugabmessungen, die eindeutig aussagt, daß u.a. Beleuchtungseinrichtungen (zu denen auch Rückstrahler zählen) bei der Ermittlung der Fahrzeugabmessungen nicht berücksichtigt werden.
(Zitat von: daniel.krueger)
Genau so sehe ich das auch. Solange die Reflektoren die geforderten Anbaumaße einhalten, ist es okay. Die sind Unterkanten min. 35cm, Oberkante höchstens 90 vom Boden und Abstand von der Fahrzeugaußenkante maximal 40cm.
@ Christian Sch.:
Wie kommst Du auf 350mm Mindesthöhe?
Kann in der StVZO keine derartige Vorschrift finden.
Hatte bei meinem E36 immer magnetische. Hab´ sie dann für den TÜV drangemacht und danach wieder ab.
Hatte auch nie Probleme deswegen.
MfG Dino
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Region Rhein-Main
Mitglied seit: 21.04.2007
Neukirchen b hl Blut
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1248 Beiträge
magnetische find ich toll nichts anderes würde ich auch nicht machen...
scheiß tüv ich mach gar keine dran :-)
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Mitglied seit: 18.07.2007
München
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53 Beiträge
wie viele punkte bekommt man denn für dieses sehr sehr verkehrsgefährdende delikt??
Wenn es einer böse meint, dann sind es die üblichen 50 euro und 3 Punkte.
Mitglied seit: 28.10.2007
Babenhausen (Hessen) und Lommatzsch (Sachsen)
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74 Beiträge
servus,
also bei meinen rückleuchten waren keine reflektoren dabei mußte mir für den tüv welche besorgen und habe meine aus dem baumarkt, was anderes ist mir zu der zeit auf die schnelle nicht eingefallen auf denen war zwar abgebildet wo ich sie überall verwenden darf (z.b. motorrad, pkw, anhänger, fahrrad ...) aber mit einem vermerk im bereich der stvo nicht zugelassen war das bei euch auch der fall oder hätte ich sie beim autozubehör vom direkten händler kaufen müssen?
mfg marcel
Das Auto sucht sich seinen Fahrer, nicht der Fahrer sein Auto!