Beschilderung auf AB immer beidseitig?
Hallöle,
mußte gerade frustriert feststellen, daß ich offensichtlich zu blöd bin zu googlen ;o(
Zur Frage:
Muß die Beschilderung auf einer vierspurigen AB, zwei Fahrstreifen pro Richtung, zwangsläufig auf beiden Fahrbahnseiten erfolgen? Mir ist schon bewußt, daß es zwar der Regelfall ist - aber ist es auch zulässig, daß ein relevantes Verkehrszeichen (verändertes Tempolimit, Überholverbot o.ä.) nur am rechten Fahrbahnrand angegeben wird.
Ich spreche hierbei nicht von "unwichtigeren" Verkehrszeichen, die an ein bereits bestehendes Tempolimit erinnern oder auf den nächsten Parkplatz hinweisen.
Wo ist die Beschilderung eigentlich gesetzlich geregelt?
Auch wenn's schwer fällt, bitte keine Vermutungen posten, ausschließlich Fakten ;o)