Verkehrsunfall: wann ist ein Kfz-Gutachten erforderlich?
Verkehrsunfall: wann ist ein Kfz-Gutachten erforderlich?
Wer bei einem Unfall geschädigt wurde und von der Versicherung seines Unfallgegners Leistungen erhalten möchte, der muss den Ersatz der Schäden beim Unfallgegner einfordern. Jedoch liegt die Beweislast der Schäden beim Geschädigten. Daher muss dem Unfallgegner bewiesen werden, dass er Schuld an der Kollision hat. Die genaue Schadenshöhe muss mit einem Gutachten belegt werden, im Idealfall ist dies ein Wertgutachten von einem Kfz-Sachverständigen. In diesem Fall wird von einem Privatgutachten gesprochen.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten oder Kfz-Gutachten genannt, ist ein Gutachten, das von einem Privatmann beauftragt wurde und nicht vom Gericht. Dabei kann der Geschädigte den Kfz-Gutachter-Service selbst auswählen. Auch dann, wenn die Versicherung einen Gutachter mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragt, wird von einem Privatgutachten gesprochen. Gutachter gibt es in allen größeren Städten, daher empfiehlt es sich, einen Gutachter zu werden, der nahe am Wohnort des Geschädigten sitzt. In Frankfurt wäre so ein Gutachter beispielsweise unter svs-gutachten.de zu erreichen.
Was ist in einem Schadengutachten enthalten?
Ein Gutachten für einen Autounfall beschreibt ganz genau den Schaden, der am Auto entstanden ist. Außerdem werden die erforderlichen Reparaturen aufgelistet, die erforderlich sind, um den Wagen wieder instand zu setzen. Auch die dafür anfallenden Kosten sind in der Aufstellung enthalten. Des Weiteren werden der Restwert sowie der Wiederschaffungswert ermittelt. Dies ist erforderlich, damit eingeschätzt werden kann, ob die Reparatur überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Mit all diesen Informationen ist es möglich darzulegen, welchen Schadensersatzanspruch der Geschädigte eines Unfalls hat.
Wer übernimmt die Kosten beim Unfallgutachten?
Wie hoch die Gebühren für ein Gutachten sind, hängt von der Höhe des ermittelten Schadens ab. Bei einem hohen Schadenswert ist das Gutachten teurer, als bei einem geringeren Schaden. Der Prozentsatz auf den festgestellten Schaden gesehen fällt allerdings bei einem größeren Schaden niedriger aus. In der Regel bewegen sich die Kosten im dreistelligen Bereich. Nur bei einem sehr großen Schaden können bei einem Privatgutachten Summen im vierstelligen Bereich anfallen. Die Kosten für den Gutachter muss der Unfallverursacher beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung übernehmen, sofern der Schaden höher ist als 750 € und somit kein Bagatellschaden ist.
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