Magazin erstellt am 01.07.2014 um 16:23:55 [ voriger | nächster ]

Achtung BMW-Fahrer: Warnwestenpflicht ab Juli 2014

BMW-News-Blog: Achtung BMW-Fahrer: Warnwestenpflicht ab Juli 2014
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Achtung BMW-Fahrer: Warnwestenpflicht ab Juli 2014

Ab 01. Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Autofahrer müssen ab diesem Zeitpunkt eine Warnweste im PKW mitführen. Besonders bei Pannen oder Unfällen sollen Warnwesten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Schon seit vielen Jahren gilt in einigen Teilen des europäischen Auslands die Pflicht zum Mitführen oder Tragen einer Warnweste. Im Fall einer Panne oder eines Unfalls kann die grell leuchtende Warnweste einen ernstzunehmenden Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Denn im Ernstfall sorgen Warnwesten für eine bessere Sicht- und Erkennbarkeit und vermeiden damit lebensgefährliche Folgeunfälle. Besonders bei Nebel sowie Regen- oder Schneefall ist es beim Verlassen des PKWs wichtig, eine Warnweste zu tragen. Auch in den späten Abendstunden sorgen die Reflektorstreifen auf der Vorder- und Rückseite für eine bessere Erkennbarkeit vom Fahrzeugführer und den Fahrzeugpassagieren.

Fragen und Regeln zur Warnwestenpflicht 2014

Wer muss eine Warnweste mit sich führen?

Nicht nur alle in Deutschland zugelassenen PKWs, sondern auch alle LKWs müssen eine Warnweste an Bord haben. Auch Zug- und Sattelzugmaschinen oder Kraftomnibusse müssen eine Warnweste im Fahrzeug bereithalten. Für Motorradfahrer oder Wohnmobile gilt die Warnwestenpflicht auch ab dem 01. Juli noch nicht.

Verwarnungsgeld

Wer keine Warnweste im Fahrzeug mit sich führt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Im Übrigen gilt das Fehlen der Warnweste bei der Hauptuntersuchung als Mangel.

Wie viele Warnwesten müssen ab Bord sein?

Die Anzahl an Warnwesten ist zunächst unabhängig von der Insassenanzahl. Somit muss lediglich eine Warnweste an Bord sein. Empfehlenswert ist aber, so viele Warnwesten im Fahrzeug griffbereit zu halten, wie es Sitzplätze im Auto gibt oder Mitfahrer an Bord sind.

Muss die Warnweste auch getragen werden?

Prinzipiell gilt lediglich eine „Mitführpflicht“ der Warnweste. Eine „Tragepflicht“ gibt es also bislang nicht. Trotzdem sollte die Warnweste im Fall einer Panne oder eines Unfalls unbedingt getragen werden. Auch die beste KFZ-Versicherung nützt nichts, wenn Autofahrer schwere Folgeunfälle und lebensgefährliche Situationen an der Unfall- oder Pannenstelle nicht durch Eigeninitiative vermeiden.

Wo sollte die Warnweste aufbewahrt werden?

Bei einer Kontrolle ist es zunächst egal, wo die Warnweste im PKW aufbewahrt wird. Denn wo die Warnweste verstaut wird, ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist jedoch, die Warnweste in der Nähe vom Warndreieck oder Verbandskasten aufzubewahren. Im Idealfall sollte die Warnweste in den Türablagen oder im Handschuhfach aufbewahrt werden. Nicht empfehlenswert ist es, die Warnweste in der Reserveradmulde oder an schwer zugänglichen Stellen zu deponieren. Warnweste und Warndreieck sowie Verbandskasten sollten im Fall einer Panne oder eines Unfalls schnell erreichbar und stets griffbereit sein.

Welche Warnwesten gibt es?

Es gibt verschiedene Warnwesten in diversen Ausführungen und Farbvarianten. Die Wahl bleibt zwischen rot, gelb und orangefarben, während die Warnweste auf technischer Seite mindestens den Prüfnormen bzw. den Kontrollzeichen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen sollte. Der entsprechende Hinweis befindet sich in der Regel auf dem eingenähten Waschzettel. Genormte Warnwesten verfügen über fluoreszierendes Material sowie umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite Reflektorstreifen an der Vorder- und Rückseite. Dennoch kann sich die Qualität der Warnwesten unterscheiden.

Wo gibt es Warnwesten?

Warnwesten gibt es an Tankstellen, im PKW-Fachhandel, in diversen Online-Shops sowie bei den Geschäftsstellen einschlägiger Automobilclubs. Warnwesten sind zwischen drei bis zu zehn Euro erhältlich.

Wie verhält sich die Warnwestenpflicht im Ausland?

Verkehrsregeln im Ausland: Infos und Merkblätter

Deutschland folgt im Vergleich zum europäischen Ausland nur spät mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Warnwestenpflicht. In vielen Ländern gilt bereits seit einigen Jahren eine Pflicht zum Tragen oder Mitführen einer Warnweste. In Belgien ist der Fahrzeugführer beispielsweise nicht nur zum Mitführen, sondern beim Verlassen des Fahrzeugs auch zum Tragen einer Warnweste verpflichtet. In Österreich gilt eine Warnwestenpflicht nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorradfahrer. Länder wie Frankreich, Italien, Kroatien, Norwegen, Portugal, oder Spanien sehen ebenso eine Pflicht zum Tragen der Warnweste vor. Die Geldbußen variieren je nach Land zwischen 50 und 600 Euro.

Fotos: ADAC Presseportal



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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]