Ersteller dieses Themas
																	Mitglied seit: 07.11.2005
														
														bohmte
														Deutschland
														
														
194 Beiträge
														
													 
													
													
												 
												
												
													tüv neuabname
																								
																							halloleute hab mal ne frage und zwar hab ich ein auto stehen was seit mai 2005 abgemäldet ist und nun wieder fertig gemacht wird! soweit mir bekannt ist braucht der wagen ja nach 18monaten ne neu abname1 nun habe ich aber gehört das dies nicht mehr so ist oder so sein soll!
nun soll es so sein das eine neu abname ers nötig wird wenn das auto länger als 7 jahre nicht zugelassen war! nun wollte ich euch mal fragen ob dieses stimmt! da ich das zum ersten mal gehört habe1
													
 
												 
												
												
												
													nichts geht über heckantrieb
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
									Mitglied: seit 2005
									Deutschland
									
								 
								
								
									Hallo torsten 320,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "tüv neuabname"!
									Gruß
								
								
							 
							
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										also ich  hab gestern ne auto angemeldet und tüv gemacht und da war es auch  ganz normal mit den 18 monaten und  nicht mit 7 jahren oder sonstigem !
												
										
								 
							
							
							
								Theorie ist, wenn man weiss wie es geht, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn es funktioniert, aber man weiss nicht warum.
Microsoft vereint Theorie und Praxis: nichts funktioniert und keiner weiss
warum.
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Die neue Regelung tritt zum 1.3.2007 in Kraft.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 07.11.2005
										
										bohmte
										Deutschland
										
										
194 Beiträge
										
									 
									
									
								 
								
								
										ok das heist dann ab den 1.3.2007 tritt dan das mit 7 jahren in kraft! aber wie ist as wenn das auto nun mal schon abgemäldet ist trift die regelung dann auch für die autos zu die schon seit gut 2 jahren rumstehen? oder ist da dann auch noch mit 18 monaten weiterhin?
								
							 
							
							
							
								nichts geht über heckantrieb
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hi,
die Regelung gilt für alle Fahrzeuge die am 1.3 noch keine 7 Jahre abgemeldet sind. Einzige bekannte Ausnahme:
Wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt wurde (normalerweise zum verschrotten) dann ist immer ein Vollabnahme fällig.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										du kannst aber bei deiner Zulassungsstelle anfragen, ob die Daten von dem Fahrzeug noch gespeichert sind. Oder zur Not ne Anfrage beim KBA machen. 
Sollten die Daten noch gespeichert sein, brauchste keine Vollabnahme.
Ciao
Marcel
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hallo
den §21 brauchste nur noch wenn du keinen Brief oder COC Papier mehr hast! Dein alter Brief kann auch 15 Jahre alt sein...
								
							 
							
							
							
								Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
														Mitglied seit: 09.02.2007
										
										Spelle
										Deutschland
										
										
25 Beiträge
										
									 
								
								
										Wenn du das Auto ab dem 01.03.2007 abmeldest hast du sieben Jahre Zeit. Wurde das Auto vor dem 01.03.2007 abgemeldet gilt die alte Regelung von 18 Monaten!!
(Spreche aus Erfahrung, denn wir hatten gerade so einen Fall!!)
LG
								
							 
							
							
							
								...jeder hat mal klein angefangen!
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 07.11.2005
										
										bohmte
										Deutschland
										
										
194 Beiträge
										
									 
									
									
								 
								
								
										ok dann muss ich bei der karre doch ne neu abname haben,naja aber cool das es nun so geregelt ist weil ich find besser wenn mann ein wagen neu aufbaut dann kann mann sich bei youngteimern mehr zeit lassen sie fertig zu machen!
								
							 
							
							
							
								nichts geht über heckantrieb