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Beitrag von: torsten 320 Date: 28.02.2007 Thema: tüv neuabname ---------------------------------------------------------- halloleute hab mal ne frage und zwar hab ich ein auto stehen was seit mai 2005 abgemäldet ist und nun wieder fertig gemacht wird! soweit mir bekannt ist braucht der wagen ja nach 18monaten ne neu abname1 nun habe ich aber gehört das dies nicht mehr so ist oder so sein soll! nun soll es so sein das eine neu abname ers nötig wird wenn das auto länger als 7 jahre nicht zugelassen war! nun wollte ich euch mal fragen ob dieses stimmt! da ich das zum ersten mal gehört habe1 nichts geht über heckantrieb |
Autor: Game Datum: 28.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich hab gestern ne auto angemeldet und tüv gemacht und da war es auch ganz normal mit den 18 monaten und nicht mit 7 jahren oder sonstigem ! Theorie ist, wenn man weiss wie es geht, aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber man weiss nicht warum. Microsoft vereint Theorie und Praxis: nichts funktioniert und keiner weiss warum. |
Autor: rsgra Datum: 28.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die neue Regelung tritt zum 1.3.2007 in Kraft. |
Autor: torsten 320 Datum: 01.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok das heist dann ab den 1.3.2007 tritt dan das mit 7 jahren in kraft! aber wie ist as wenn das auto nun mal schon abgemäldet ist trift die regelung dann auch für die autos zu die schon seit gut 2 jahren rumstehen? oder ist da dann auch noch mit 18 monaten weiterhin? nichts geht über heckantrieb |
Autor: rsgra Datum: 01.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, die Regelung gilt für alle Fahrzeuge die am 1.3 noch keine 7 Jahre abgemeldet sind. Einzige bekannte Ausnahme: Wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt wurde (normalerweise zum verschrotten) dann ist immer ein Vollabnahme fällig. |
Autor: Marcel Datum: 05.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- du kannst aber bei deiner Zulassungsstelle anfragen, ob die Daten von dem Fahrzeug noch gespeichert sind. Oder zur Not ne Anfrage beim KBA machen. Sollten die Daten noch gespeichert sein, brauchste keine Vollabnahme. Ciao Marcel |
Autor: violett Datum: 07.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo den §21 brauchste nur noch wenn du keinen Brief oder COC Papier mehr hast! Dein alter Brief kann auch 15 Jahre alt sein... Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Woody 320 Datum: 20.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du das Auto ab dem 01.03.2007 abmeldest hast du sieben Jahre Zeit. Wurde das Auto vor dem 01.03.2007 abgemeldet gilt die alte Regelung von 18 Monaten!! (Spreche aus Erfahrung, denn wir hatten gerade so einen Fall!!) LG ...jeder hat mal klein angefangen! |
Autor: torsten 320 Datum: 20.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok dann muss ich bei der karre doch ne neu abname haben,naja aber cool das es nun so geregelt ist weil ich find besser wenn mann ein wagen neu aufbaut dann kann mann sich bei youngteimern mehr zeit lassen sie fertig zu machen! nichts geht über heckantrieb |
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