Bitte um Hilfe / Gewährleistung nach BMW-Kauf
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
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																	Mitglied seit: 23.01.2007
														
														 
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													Bitte um Hilfe / Gewährleistung nach BMW-Kauf
																								
																							Liebe BMW-Freunde!
Vielleicht kann mir jemand helfen:
Im Juni 2006 habe ich als Privatperson einen E39 530dA bei einem BMW-Vertragshändler mit offizieller Rechnung gekauft. Im November 2006 ist der Turbolader und der KAT kaputt gegangen. (Kostenvoranschlag 3400,-€) Der Wagen hatte bei Kauf 120.000 km drauf und ich bin in den fünf Monaten weitere 20.000 km gefahren. Wegen der gesetzlichen Gewährleistung habe ich mich an den Händler gewandt. Dieser hat mit einem anwaltlichen Schreiben geantwortet, in dem er jegliche Haftung von sich weist. Was kann ich tun?
Danke im Voraus.
Gruß David
													
 
												 
												
												
												
													
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
									Mitglied: seit 2005
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									Hallo David_bmw,
									
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									Gruß
								
								
							 
							
						
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														Mitglied seit: 09.06.2006
										
										Herrieden
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256 Beiträge
										
									 
								
								
										Schalte auch einen Anwalt ein, denn er als Händler muss den schaden übernehmen. Ein Turbo ist kein verschleissteil, also muss er es auf seine kappe nehmen.
												
										
								 
							
							
							
								Selbstdisziplin ist, wenn man vor dem Schlafen gehen nicht erst noch zu seinem BMW in der Garage vorbeischaut.
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
														Mitglied seit: 11.05.2006
										
										Frankfurt
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289 Beiträge
										
									 
								
								
										Zitat:
Ein Turbo ist kein verschleissteil, also muss er es auf seine kappe nehmen. 
Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen. Es kommt darauf an ob der BMW Vertragshändler Garantie auf den Wagen gegeben hat, wozu er nicht verpflichtet ist und was er in diesem Fall auch wohl nicht getan hat da es sich um einen Gebrauchtwagenkauf handelt.
Dann kommen nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in Frage. Hier ist von Vorteil das der Schaden innerhalb von 6 Monaten aufgetreten ist. Innerhalt dieser Frist ist davon auszugehen das der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war was bedeutet, dass der Vertragshändler das Gegenteil beweisen muss, er steht also in der Beweislast.
Einen Anwalt einzuschalten ist aber keinesfalls verkehrt, vor allem bei eventuell vorhandender RS-Versicherung.
Grüße, Kent
Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007  11:22:14Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007  11:22:53
								 
							 
							
							
							
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										Deutschland
										
										
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										AN: Schnitzer1997 und Kent Brockman
Vielen Dank für die flotte Antwort!
Ihr habt Recht. Die gesetzliche Gewährleistung ist das worum es geht. Garantie gibt es nicht. Mein Problem: Bevor die umgekehrte Beweislast in Kraft tritt, muss ich nachweisen, dass ein Sachmangel besteht. Danach wird dann unterstellt, dass der Mangel bei Kauf schon bestanden hat. Also, hoffentlich kann mir jemand von Euch sagen, was für ein Sachmangel einen Turbolader bzw. den KAT kaputt gehen lässt!?