HILFE: UNfall ohne Versicherung
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
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														St. Ingbert
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													HILFE: UNfall ohne Versicherung
																								
																							Hallo Kollegen,
ich hab ein riesiges Problem und bräuchte (mal wieder) eure Hilfe. Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall mit meinem 316i. Bin einen Auto in die Seite gefahren, der mir die Vorfahrt genommen hat. Die Schuldfrage ist klar. 
Jetzt kommt der Hammer: Der Kerl ist nicht versichert!!! Jetzt hab ich gehört das die alte Versicherung bezahlen muss, bis das Auto zwangsstillgelegt ist...hab aber auch gehört, dass das Fahrezgu zur Fahnundung ausgeschrieben war und deshalb nicht mehr die alte Versicherung zahlen muss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, gibts da nen Gesetzestext???? Hab nen Schaden von 12.000€ und bin mir nicht sicher ob ich das Auto noch will. Er ist 174000 wert, und ich denke ich kauf mi besser ein anderes.
Aber wie gesagt für den Rechtsstreit brauch ich eure unterstützung!!! Weiß da jemand was, sorry bin echt verzweifelt!
Besten dank Leute
													
 
												 
												
												
												
													
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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									Hallo Firefighter2501,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "HILFE: UNfall ohne Versicherung"!
									Gruß
								
								
							 
							
						
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										hi, das du was von der versicherung bekommst kannst du vergessen! du musst es privat klären, also mit deinem anwalt und wenn der typ kein geld hat sieht es ziemlich schlecht für dich aus!
will dich damit nicht runterziehen aber es ist nun mal so! hoffe für dich das er geld hat! mfg
												
										
								 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 25.01.2006
										
										St. Ingbert
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										nee hat er nicht
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										dann wirst du den schaden selber zahlen müssen! der bekommt zwar ne anzeige usw. aber wenn bei dem nichts zu holen ist kannst du es vergessen das du in nächster zeit was bekommst! wird dann jahre lang laufen bis er geld hat! wirklich schade sowas! mfg
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hi, 
war das Auto noch zum Versicherungsfall zugelassen ist der Versicherer bei dem es zum Unfallzeitpunkt versichert war LEISTUNGSPFLICHTIG, da es in der KFZ-Haftpflichtversicherung ein so genannte Vorleistungspflicht des Versicherers gibt, das heißt der Versicherer zahlt deinen Schaden und nimmt dann bei seinem Versicherungsnehmer in diesem Fall der Unfallschuldige Regress.
Hoffe ich habe dir geholfen
Weiß-Blauer Gruß
								
							 
							
							
							
								BMW Freude am Fahren
Hier zum Bimmer
							 
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
														Mitglied seit: 29.05.2006
										
										Potsdam
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										hi,
so wie es coupedriverla schreibt kenne ich den sachverhalt auch. du müsstest auf jeden fall von der versi die kohle bekommen.anders wäre es bei einem perso schaden, den muß man zivilrechtlich einklagen und das dauert. in deinem fall würde ich die sache nur von deinem anwalt klären lassen
gruß und viel glück
								
							 
							
							
							
								Es genuegt nicht, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfaehig sein, diese auszudruecken.
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										hatte mal was ähnliches. aber mir nem abgemeldeten wagen. selbst da ist die versicherung eingesprungen. mußte ich natürlich zurück zahlen! :(
								
							 
							
							
							
								Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hi, ganz so einfach ist es nicht. Die Kfz-Haftpflicht gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Der Versicherer befindet sich auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (ob jetzt durch Kündigung, wegen Nichtzahlung etc.) in einer sogenannten Nachhaftung. Diese Nachhaftung besteht bis zu einem Monat nach DEM Zeitpunkt, in welchem der Versicherer der Zulassungsstelle die Beendigung des Vertragsverhältnisses angezeigt hat - nur dies ist relevant. Du müßtest also beim Versicherer (besser: bei der Zulassungsstelle) erfragen, zu welchem Zeitpunkt der Versicherer die Beendigung angezeigt hat - ab dann beginnt die Monatsfrist erst zu laufen. Hat der Versicherer dies noch nicht angezeigt - Pech! Er kann Dich dann maximal an Deinen Kaskoversicherer verweisen (wenn Du einen hast - dies wäre für Deinen Vertrag aber nicht belastend). Die Monatsfrist ergibt sich aus § 3 Nr. 5 PflichVG.
								
							 
							
							
							
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										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 25.01.2006
										
										St. Ingbert
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										Hi,
danke für eure Treats. Folgendes ist Stand der Dinge. Ich hab Vollkasko und mein Versicherer ist gleichzeit der meines Unfallgegners. Emhelm hat vollkommen recht, es gibt die Nachhaftung innerhalb der Monatsfrist.
Mein Anwalt hat mir geraten den Scahden jetzt über meine vollkasko abzuwockeln damit ich an Geld komme. So werd ich es auch machen...
Die Versicherung wäre wohl im Oktober 2004 (!!!) gekündigt worden. Ich wohne jetzt nicht gerade in einer Großstadt, und mir ist es ein Rätsel das die nicht in der Lage waren das Fahrzeug stillzulegen. Ich werde auf jeden Fall versuchen, den Schaden gegenüber der Zulassungsstelle geltent zu machen, wenn die Verischerung alles richtig gemacht hat. Das muss man jetzt halt recherchieren.
Ich finde es aber verantwortunglos, dass so ein Kerl hier frei rumläuft. Ein Auto ist eine potentielle Waffe. Was wäre wenn bei diesem Unfall ein größerer Personenschaden zustande gekommen wäre (Pfelgefall oder ähnliches)
Sorry ich krieg einen Strafzettel wenn mein Auto entgegen der Fahrtrichtung oder mein TÜV 3 Tage abgelaufen ist. Irgendwo läuft doch da was nicht richtig...
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Ist echt nicht wahr, oder? Bin mal gespannt, ob der Versicherer die entsprechende Meldung gemacht hat (aus eigener Erfahrung: wird oft verpennt). Sag mir mal Bescheid, evtl. über PM
								
							 
							
							
							
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										Eine weitere Möglichkeit ist die Verkehrsopferhilfe:
Zitat:
Verkehrsopferhilfe
Die Verkehrsopferhilfe ist eine im Pflichtversicherungsgesetz (PfVG) verankerte gemeinsame Einrichtung der in Deutschland tätigen Kraftfahrtversicherer. An diese Einrichtung kann sich ein Geschädigter wenden wenn das schadenstiftende Fahrzeug nicht ermittelt werden kann (z.B. Fahrerflucht). Für das Kfz entgegen den gesetzlichen Vorschriften keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und der Schadenstifter mittellos ist.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 25.01.2006
										
										St. Ingbert
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										Werd euch auf dem laufenden halten Leute...
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 25.01.2006
										
										St. Ingbert
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										 @rsgra: Kannst du mir irgendwie sagen wo ich diese Verkehrsopferhilfe finde??? Momentan hab ich den Schaden über meine Vollkasko am Laufen...dazu hat mir der Anwalt geraten damit ich mal schnell an Geld komme.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
							
							
							
								Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
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										St. Ingbert
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										Oh, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht... ;-) Besten Dank für den Link
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Verkehrsopferhilfe funktioniert in Deinem Fall nicht, da Du eine Kaskoversicherung hast... sofern Du von einer Schadenversicherung (und das ist die Kasko) Ersatz des Schadens erlangen kannst, ist dieser Weg ausgeschlossen.
								
							 
							
							
							
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										 	Ersteller dieses Themas
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										St. Ingbert
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										Danke Emhelm, du hast (leider) Recht. Oh Mann oh Mann Leute ich wünsche euch allen niemals so einen Ärger!!! Ich muss jetzt warten bis die Versicherung zahlt und hoffe das mir in dieser Zeit keiner das Auto wegschnappt das ich mir rausgesucht hab.
Wie gesagt hoffe für euch alle, dass euch ein solcher Ärger erspart bleibt...außer meinem Unfallgegner, leider darf ich hier nicht posten was ich über ihn denke ;-) aber er ha jetzt wohl selber genug Ärger am Hals!!! Fahrlässige Körperverletzung, Vorfahrt genommen, Fahren mit 0,38 Promille, Fahren ohne Versicherung, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz...hab mal recherchiert, wenn er vorbestraft ist, kanns ihm passieren dass er in den Knast geht....aber davon hab ich halt auch nix.
Leider bin ich in der Situation, dass ich nur warten kann...und glaubt mir das macht mich wahnsinnig! 
Aber ein dickes Dankeschön schonmal vorab für alle die sich hier die Mühe gemacht haben und was nachgelesen und gepostet haben...
PS: Werde natürlich BMW treu bleiben ;-) Vom neuen gibts dann auch mal ne Fotostory
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Auch von mir alles Gute. Tja, der liebe Junge darf sich auf einiges gefasst machen - aber das ist solchen "Subjekten" in aller Regel egal (wer würde auch sonst 2 Jahre ohne Versicherungsschutz rumfahren). Der hebt jetzt locker den rechten Arm und macht einen auf Privatinsolvenz, und leider ist das deutsche Strafrecht viel zu human (oder sagen wir mal: wird nicht so ausgenutzt wie es möglich wäre). Morgen sitzt das Schw... wieder hinterm Lenkrad und fährt besoffen ein Kind tot, und dann sind wieder alle am Jammern - wahrscheinlich über die unglückliche Kindheit des Täters und das man die eltern des Kindes einsperren müsste. Es lebe das deutsche Schuld- und Strafrecht.
								
							 
							
							
							
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										 	Ersteller dieses Themas
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										St. Ingbert
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										Früher hab ich gesagt man soll nicht alles negativ sehn,...aber leider ist es so...
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
														Mitglied seit: 16.06.2006
										
										Kaisersesch
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										Zitat:
Die Versicherung wäre wohl im Oktober 2004 (!!!) gekündigt worden. Ich wohne jetzt nicht gerade in einer Großstadt, und mir ist es ein Rätsel das die nicht in der Lage waren das Fahrzeug stillzulegen.
(Zitat von: Firefighter2501)
 
Ich glaub, wenn der 2 Jahre ohne Versicherungsschutz fährt, wäre er auch mit abgekratzter Plakette gefahren.
Naja, viel Glück bei deinem Problem
								
 
							 
							
							
							
								5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Lutherstadt Eisleben
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										da kannste schön selber zahlen davor habe ich auch horror das mir das mal passiert