Hi,
bei Dir handelt es sich um die Neueintragung einer Gas-Anlage nach aktuellen Zulassungsvorschriften - egal, wie lange das Teil schon im Auto ist.
Dazu muss es zu der Gasanlage eine EU Zulassung für genau Dein Fahrzeugmodell geben.
Bei älteren Anlagen ist das oft nicht der Fall.
Die wurden damals unter anderen Voraussetzungen eingetragen, das geht aber heute nicht mehr.
Da kann Dir nur der Hersteller helfen, wenn der eine EU ABE dafür hat.
Sieht aber, was BMW angeht ziemlich düster aus -
LinkEine Ausnahme gilt für Fahrzeuge ohne EU Typ-Genehmigung (meistens US Fahrzeuge) und Fahrzeuge bis EURO-2.
Da wird weiterhin eine Einzelabnahme und eine Abgasprüfung durchgeführt.
Ein Gutachten für die Gasanlage ist aber trotzdem notwendig, nur eben nicht nach ECE-R115.
Zu dem Thema habe ich mich mal mit einem Klima- und Gasanlagen Spezi unterhalten.
Sein Fazit: Finger weg von eingebauten Gas-Anlagen ohne Eintragung - oder ausbauen...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 28.06.2022 um 13:15:26