... ich denke ein vergleichsgutachten würde auch funktionieren.(Zitat von: Albouu)
Hi,
denken ist an der Stelle fehl am Platz.
Das sind gesetzliche Vorgaben (StZVO) und Durchführungsbestimmmungen - Behörden denken nicht.
TÜV, DEKRA & Co sind nur ausführendes Organ.
Denken wäre Ermessensspielraum und der wurde immer weiter kastriert.
Denken von Endverbraucher - bist Du irre?
Könnte ja dabei herauskommen, dass die eine oder andere Regelung Blödsinn ist.
Behördenreflex Nr.1: wir haben alles richtig gemacht.
Erfahrungsgemäß braucht Du für Deinen Fall zwei Unterlagen:
1. Traglastgutachten (damit erkennt der Prüfer, ob die Felgen das Fahrzeuggewicht tragen)
Da hört's schon mit dem Denken auf.
Ein denkender Prüfer könnte ja darauf kommen, dass das Ursprungsfahrzeug schwerer ist als das Zielfahrzeug und damit die erforderliche Traglast gegeben wäre.
2. Ein Vergleichsgutachten wäre ein Gutachten irgendeiner Felge mit den gleichen Dimensionen, die für das Zielfahrzeug freigegeben ist.
Gucken, prüfen und denken ist auch hier nicht vorgesehen.
Was genau Du an Unterlagen beibringen sollst - da fragst Du den Prüfer.
Vielleicht gerätst Du an ein denkendes Exemplar.
Ich habe zwar etliche Traglastbescheinigungen aber nicht für Styling 128.
Kann Dir da leider nicht helfen.
Ciao - Carsten