Hallo SubSory,
wenn die Scheinwerfer ein e Prüfzeichen besitzen, was auch der Verkäufer behauptet, müssen diese nicht Eingetragen werden. Aber wenn du die bekommst, solltest du nochmal überprüfen, ob da zum Beispiel ein E1, in einem Kreis, abgebildet ist. Dies besagt, dass für dieses gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten, zu denen auch Österreich gehört, und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.