die bodenfreiheit ist NICHT gesetzlich festgelegt...
WICHTIG und in der stvzo festgelegt ist hingegen 50cm zur unteren Lichtaustrittskante der scheinwerfer!
sprich bei scheinwerfer mit reflektoren im abblendlicht wird unterkante des reflektors gemessen...bei linsenscheinwerfern wird an der unterkante der linse gemessen was einen entscheidenden vorteil hat, weil die linsenunterkante 2cm höher liegt und man so das auto 2cm tieferer legen kann als mit reflektorn!!!
deswegen hab ich mit linsenscheinwerfer reingebaut, weil ich ihn nicht hochdrehen wollte und nur so 2cm auf die 50cm gewinnen konnte!
wie tief meiner ist...weiß ich nicht...zumindest hab ich mit den linsen genau 50cm und so passt das! :D
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Mein CompactBearbeitet von - ypoc am 19.05.2005 17:01:22