Hallo,
ich suche seit über einem Jahr nach einer schönen Felge-Reifen Kombi für meinen BMW m235i F22 1C.
Dafür hatte ich Sommer letzen Jahres einen Tuner angefragt und anschließend beauftragt für eine Tieferlegung mit Federn und neue Felgen + Reifen alles inklusive TÜV und alles direkt beim Chef. Die Tieferlegung baute er noch ein. Alles andere gab es nicht. Fahre seitdem ohne eingetragene Tieferlegung.
Ein anderer Tuner lehnte meine Anfrage auf neue Felgen + Reifen freundlich ab.
Also musste ich es selber in die Hand nehmen, obwohl ich Informatiker bin und von KfZ keine Ahnung habe. Bitte habt Verständnis dafür dass ich nicht besondes viel weiß und oder viel falsch gemacht habe.
Es handelt sich übrigens um einen 20mm Federnsatz von KW.
Ich habe also einige Fragen, die ich hoffe von euch beantwortet bekommen zu können :)
Nach einem Jahr Wissen anlesen und probieren habe ich mir folgende Felgen mit Reifen geholt die vom Abrollumfang passen:
VA: Z-Performance ZP 6.1 8x19 ET40 - Hankook 215/35 19 85Y (Ventus S1 evo K017)
HA: Z-Performance ZP 6.1 9x19 ET45 - Michelin 235/30 19 86Y (Pilot Super Sport) (es gab in der Größe keinen Reifen von Hankook)
Das ganze sah dann so aus :)
Ich fuhr also mit meinen schönen neuen Felgen zum TÜV. Der Prüfer teilte mir mit dass ich nach Hannover fahren muss zu einer Einzelabnahme auf eine abgesperrte Teststrecke, für einen ganzen Tag und "da wäre ein 1000er(€) nichts". Grund für die Einzelabnahme: Die Reifen stehen nicht im Teilegutachten, verständlich. Als ich das meinem Onkel erzählte fing er an zu lachen und meinte dass sei quatsch. Jeder TÜV Nord könne eine Einzelabnahme machen und soll ca. 150€ kosten soll und nur ein paar Stunden dauern.
Welche Aussage stimmt jetzt?Außerdem gehe ich davon aus dass ich mit dem Traglastindex Mist gebaut habe, da er weit unter dem der momentan eingetragenen Kombi liegt:
88Y vorne (970kg Techn. zul. Achslast VA), 92Y hinten (1080kg Techn. zul. Achslast HA).
Abweichungen im Traglasindex nach unten sind eintragbar, aber sind die Abweichungen zu hoch?Als ich die Teilegutachten für die Felgen studierte um eine im Teilegutachten vorhandene Kombi als Ersatz zu wählen fiel mir auf dass folgende Auflage für die Felgen an der Hinterachse existiert: "Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345x24mm an der Hinterachse nicht zulässig". Da wurde mir übel, da ich wohl diese Scheiben fahre laut Ersatzteilkatalog. Im Teilegutachten wird mein Fahrzeug aber explizit aufgezählt!
Warum wird ein Fahrzeug explizit im Teilegutachten erwähnt und gleich durch eine Auflage ausgeschlossen?Des Weiteren: Es gibt hier im Forum Leute die die gleichen Felgen haben, aber wegen geringem Abstand zur Bremsanlage 3mm Distanzscheiben eingebaut haben. Hier z.B. User 'gasonroad' fährt die gleichen Felgen mit 3mm Distanzscheibe pro Rad:
http://www.2ertalk.de/topic/480-welche-felgen-f%C3%A4hrst-du-auf-deinem-2er-foto-thread/page-5Die Ventile der Felge kommen wohl sehr nah an die Bremsanlage:
von links gesehen
von rechts gesehen
Reicht eine 3mm Distanzscheibe pro Rad um eine Auflage die sagt "nicht zulässig" aufzuheben? Oder wie haben die Anderen die Felgen eingetragen bekommen?Oder sollte ich mir wirklich andere Reifen aufziehen? Habe jedoch die Sorge dass die Felgen trotzdem nicht eintragbar wären. Im Teilegutachten für die Felgen wäre für mein Fahrzeug folgende Kombi möglich:
VA: 225/40 19 93
HA: 245/35 19 89Y
Ich freue mich auf Eure Antworten :)
LG, Mike
Bearbeitet von: pechmagnet am 14.06.2018 um 12:55:43Bearbeitet von: pechmagnet am 14.06.2018 um 13:01:29