Eintragung in in den Schein und/ oder Brief
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 22.09.2015 um 09:07:17 aus dem Forum "1er BMW - F20 / F21" in dieses Forum verschoben.Hallo Zusammen.
Wollte mal nachfragen wie das mit der Eintragung bei euch gewesen war?
Hier kurz meine Geschichte:
Wollte heute mit meiner TÜV Bescheinigung auf der meine neue Bereifung mit neuen Felgen und meine Tieferlegung von H&R abgenommen und ohne Mängel genehmigt wurde zur Zulassungsstelle um dies eintragen zu lassen. Nun......als ich dort ankam legte ich meine Abnahme und meine ganzen Papiere hin und sagte ich wollte eine Veränderung eintagen lassen. Der Mann hinter dem Schalter fragte mich ob ich den KFZ Brief dabei hätte und er eine Eintragung im KFZ Schein sowohl im KFZ Brief vornehmen muss.
Ich bin also wieder heim und hab den Brief gebracht den ich Gott sein dank hatte und nicht auf der Bank lag. Die Eintragung konnte also durchgeführt werden.
Nun zu meiner eigentlichen Frage?
War das bei euch auch so das eine Tieferlegung und Änderung der Bereifung mit Felgen im Schein und Brief vorgenommen werden musste??
Bei meinen Autos die ich zuvor gefahren hatte wurde dies nur im Schein eingetragen .
LG Tobi :-)
Bearbeitet von: angry81 am 22.09.2015 um 09:07:17