Rückleuchten tönen BMW e46 Compact
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Rückleuchten tönen BMW e46 Compact
Servus, hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Tönungsfolie auf Rückleuchten im Straßenverkehr? Wenn eine ABE auf der Folie ist darf man diese doch dann theoretisch auch auf den Rückleuchten anbringen sofern die Lichtdurchlässigkeit nicht zu Stark ist oder denkt ihr das da niemand etwas bemängeln wird, da es für mein Fahrzeug (e46 Compact) auch abgedunkelte Rückleuchten, allerdings mit ABE gibt.
Danke schon mal für eure Antworten
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Hallo Eckert8497,
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Gruß
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Hi,
Du veränderst die bestehenden Rückleuchten - das ist nicht erlaubt, Punkt, aus !
Die dunkleren Rückleuchten wurden als Ganzes geprüft und abgenommen.
Und Tönungsfolie mit Gutachten - die ist für Scheiben, oder?
Du erwartest jetzt aber nicht, dass die Genehmigung auch für Rückleuchten gilt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 13.05.2009
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Hi
so siehts aus, ist definitiv verboten. Dem Post über mir ist nichts hinzuzufügen.
Außer vielleicht, auch ansprühen/lasieren der Rückleuchten ist verboten, bevor jetzt diese Frage aufkommt.
Gruß
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Mitglied seit: 18.09.2011
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Es ist dir nicht verboten die Folie, Lack, Lasierung oder sonstiges aufzubringen.
Du darfst dir auch rote Glühbirnen verbauen.
Aber:
Du veränderst damit aber das Bauteil , was dazu führt, dass es die Zulassung verliert (da die ABE nur für das Teil nur im getesteten Zustand gilt).
Jegliche Veränderungen führen zum Erlöschen dieser und das Bauteil ist somit nicht mehr für den Bereich der StVO zugelassen (du kannst dir die Dinger ja über das Bett hängen) oder damit auf deiner privaten Rennstrecke rumdüsen.
Weiters ist es ziemlich unverantwortlich so etwas zu machen ... Nachts sieht man von den Bremsleuchten fast garnichts mehr!, wenn man nicht bremst sieht man vom Heck nur mehr die Kennzeichenbeleuchtung!
Im Hellen sieht man also garnichts von den Rückleuchten , auch wenn man bremst. Ich hasse solche **********.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
Ersteller dieses Themas
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Okey das mit dem Versicherungsschutz ist allerdings ein Thema das man nicht außer acht lassen sollte, da habt ihr recht. Aber angenommen ich hätte eine Folie mit ABE-Stempel und die tönt auch nur gering also 30%-40%, dabei entsteht keine Beeinträchtigung auf die Leuchtkraft der Rück-und Bremsleuchten dann wäre das doch eigentlich nicht weiter auffällig also abgesehen von dem versicherungstechnischen Aspekt.
Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Nein, du darfst KEINERLEI Veränderungen vornehmen.
Nimm es mir nicht übel, aber ich glaube nicht dass du über das technische Wissen verfügst um die alle Auswirkungen richtig abschätzen zu können.
Es ist egal ob die Folie eine Zulassung hat und ob die 0,1% oder 100% Tönung hat, es ist dir nicht gestattet diese im Verkehr an deinen Leuchten zu nutzen.
Folieren, Lackieren, Lasieren etc. darfst du die Leuchten natürlich ... aber nicht im Bereich der StVO nutzen.
Ps: 30-40% Tönung sind doch erheblich und vermindern die Leuchtkraft bzw. Reflexion doch deutlich.
Der Versicherungsschutz erlöscht auch nur theor. zu erst einmal wird sich (bei einem Sachschaden) die Versicherung dann bei dir melden und dich in Regress nehmen.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
... angenommen ich hätte eine Folie mit ABE-Stempel und die tönt auch nur gering also 30%-40%, dabei entsteht keine Beeinträchtigung(Zitat von: Eckert8497)
Hi,
das ist Deine persönliche Meinung - mehr nicht.
Du hast weder das Mandat, noch den nachgewiesenen Sachverstand, dass Du bei dem Genehmigungsverfahren mitreden kannst.
Oder bist Du anerkannter Sachverständiger einer etablierten Prüforganisation?
Wohl kaum, sonst würdest Du diese Aussagen nicht treffen...
Ciao - Carsten
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Mitglied seit: 13.05.2009
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Okey das mit dem Versicherungsschutz ist allerdings ein Thema das man nicht außer acht lassen sollte, da habt ihr recht. Aber angenommen ich hätte eine Folie mit ABE-Stempel und die tönt auch nur gering also 30%-40%, dabei entsteht keine Beeinträchtigung auf die Leuchtkraft der Rück-und Bremsleuchten dann wäre das doch eigentlich nicht weiter auffällig also abgesehen von dem versicherungstechnischen Aspekt.
(Zitat von: Eckert8497)
Die Folie mit einer ABE um Rückleuchten zu tönen zeigst mit bitte mal ;-)
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Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Er meinte einfach nur die Tönungsfolie für die Scheiben ... auf die Idee kamen aber auch schon andere und durften es wieder runterziehen, sowie die Strafe bezahlen.
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Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Er meinte einfach nur die Tönungsfolie für die Scheiben ... auf die Idee kamen aber auch schon andere und durften es wieder runterziehen, sowie die Strafe bezahlen.
(Zitat von: Performances)
Das war mir klar, deswegen der Hinweis :-)
Das Folie für die Scheiben auf der Rückleuchte nichts zu suchen hat, sollte eigentlich jedem klar sein.
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