Hi,
bitte erst die Dokumente gründlich lesen!
Das eine Dokument ist ein Teilegutachten nach $19 (3) STZVO - steht dick und fett oben drüber.
Da andere ist die Anlage BMW5T zu eben diesem Gutachten - steht auch oben drüber.
Also nix ABE nach §22 STZVO.
Nur weil irgendwo der Begriff "ABE" verwendet wird, heißt das nicht, dass das eine ABE ist.
Was ein Dokument darstellt, steht oben drüber - immer!
Mittendrin steht der Verwendungsbereich.
- Fahrzeughersteller (eben BMW)
- Fahrzeugtyp und -Ausführung (des Fahrzeugs)
- Handelsbezeichnung (des Fahrzeugs)
- ABE Nr: (die vom Fahrzeug, nicht die der Felgen!!!)
Und dann steht in der Anlage eindeutig:
Abnahme des Anbaus
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen.Und im Gutachten:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.Noch Fragen?
Dann erst Dokumente lesen...
Ciao - Carsten