Mit diesem Satz hast du dir deine Frage schon fast selbst beantwortet:
Aber wenn man hier im Forum liest, hat man den Eindruck , dass BMW immer nur defekte Steuergeräte analysiert.
Das stehet im Widerspruch zu den Steuergeräten, die nach einem angeblichen Defekt (innerhalb der Gewährleistung) zu BMW nach München geschickt werden.
Die sind zu über 90% in Ordnung.
INNERHALB der Gewährleistung ist die Diagnose von defekten Steuergeräten durchaus höher als wenn das Fzg. nicht mehr in der GW ist. Ist ja auch völlig klar.
Ist das Fzg. innerhalb der Gewährleistung, entscheidet weder der Mechaniker, der Serviceberater oder irgendjemand anderes in der Werkstatt was bei einer Fehlersuche genau passiert.
BMW bzw. der Zulieferer entscheiden was passiert!
Und wie? Durch eine geführte Fehlersuche und vorgeschriebenen Abläufen zu einer Fehlereingrenzung.
Ich kann heute bei einem Fzg. innerhalb der GW nicht hergehen und sagen: "Ha, das ist ein FXX, ich weiß sowieso was kaputt ist. Bestell ich doch gleich mal Steuergerät XY."
Ich mache zuerst einen Fahrzeugtest, prüfe die Fehlerspeichereinträge und arbeite die FS Einträge nach Priorität der Kundenbeanstandung ab.
Kann ich dann, trotz durchgeführte Prüfungen, wie z.B. Bauteil XY durchmessen, auf mechanische Beschädigungen prüfen, Leitungen und Steckverbindungen prüfen usw. nichts feststellen, muss ich die Fehlersuche auf das jeweilige Steuergerät fixieren.
Kann ich hier auch nichts feststellen, prüfe ich bekannte Maßnahmen im PuMA System oder erstelle eben je nach Schweregrad einen PuMA Fall.
Kann ich nun nicht feststellen dass Steuergerät XY eindeutig defekt ist, könnte ich THEORETISCH das Fzg. auf einen neuen Softwarestand programmieren.
Geht aber nicht: WEIL zum einen keine Diagnoseanweisung da ist, wo drin steht ich SOLL das Fzg. programmieren und zum zweiten, keiner weiß, dass wenn es ein Softwareproblem ist, dieses schon mit der neuen Software abgestellt wurde, solang nirgends eine Diagnoseanweisung da ist oder eine PuMA Massnahme vorliegt.
Wir dürfen so gesehen gar nicht frei Schnauze Fahrzeuge programmieren, weil dann der Gewährleistungsantrag aufgrund nicht vorgeschriebener Soll-Diagnose bzw. fehlendem Diagnose-Code abgelehnt werden würde.
Ein Steuergerät hingegen kann durch beantwortung des Testmoduls als defekt deklariert werden und schon hat man den Diagnosecode und kann das Fahrzeug MIT neuem Steuergerät programmieren.
Das selten Steuergeräte kaputt gehen, solange sie nicht Umwelteinflüssen wie mechanische Beschädigungen oder Wassereintritt ausgesetzt waren, ist uns bestimmt allen klar.
Heutige Fehler in Neufahrzeugen bzw. neuen Serien sind in vielen Fällen fehlerhafte Software. Nur, wer kann, ausser die Software-Entwickler selbst, eindeutig feststellen, dass es an einer fehlerhaften Software liegt?
Gruß