Zitat:
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desweiteren waere zu prüfen ob die zulassungstselle da nicht mal locker ihre zustaendigkeit überschritten hat
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Und wie kann ich das überprüfen ?
ganz einfach,wer hat dein auto stillgelegt,mit welcher schriftlichen grundlage?
ein fahrzeug stillegen wegen der von dir genannten maengel ist erst einmal unnormal,unverhaeltnismaessig udn darf nur durch autorisierte personen durchgeführt werden.
sowas muss ein kfz sachverstaendiger machen.wenn du natürlich deien kfz steuern nicht bezahlst,darf das verkehrsamt dien fahrzeug zwangsentstempeln was dann aber eh die polizei oder meist das ordnungsamt vornimmt.
mal davon abgesehen,es gibt schwarze listen bei der polizei,natürlich innoffiziell.da stehen die drauf denen nichts nachgewiesen werden konnte oder die oft durch alkohol am steuer,fahren ohne führerschein etc aufgefallen sind.
schwarze listen beim tüv oder beim verkehrsamt habe ich nie von gehoert.warum auch? die kommen eh nie aus ihrer schreibstube raus auf die strasse ausser nach feierabend.
was will dir der tüv denn schlimmes tun? wenn dein auto nicht verkehrssicher ist alle 2 jahre die plakette verweigern oder dir bei ner eintragung schwierigkeiten machen.
na und?? wenn du dich im rahmen des legalen bewegst kann dir keiner was.ausserdem gibt es noch dekra,gtü usw.und das sind konkurierende unternehmen die sicher nicht die gleichen schwarzen listen untereinander tauschen.
welche probleme sollte dir das verkehrsamt machen?? wann ist man dnen mal da,entweder bei ummeldung in nen andreen kreis und da bist du dann eh auf nem anderen amt.
ansonsten koennen sie dir doch schlimmstenfalls nur dein wunschkennzeichen verweigern.
macht euch nicht ins hemd.mich würde interessieren was du schriftlich bekommen hast auf dessen grudnlage dein auto dann stellgelegt wurde.da steht ein verantwortlicher udn eine begründung drin udn da sind die ansatzpunkte um zu handeln oder lieber die schnau... zu halten.
gruss sascha
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