Hallo liebe Syndikatler,
mich würde intressieren ob jeder Prüfer (GTÜ, Dekra) eine veränderte Fahrwerkshöhe beim Gewindefahrwerk eintragen darf auch wenn die erste Eintragung mit ner Einzelabnahme nach §21 vom TÜV direkt durchgeführt werden musste?
Meine Situation: Ich habe Felgen auf dem Auto für die es kein Gutachten (für E36) gibt, diese musste ich also nach §21 eintragen lassen. In der Eintragung wird ja direkt auf die Fahrwerkseintragung verwiesen, und das ganze wird zusammen in den Schein geschrieben. Normalerweise darf die GTÜ oder Dekra (in Süddeutschland) ja nur "normale" Eintragungen machen, was eine Veränderung der Höhe ja in der Regel auch ist, in meinem Fall würde diese Eintragung aber doch dann auch die 21er betreffen. Muss ich für eine andere Höhe also wieder direkt zum TÜV oder dürfen die anderen das trotz vorheriger 21er.
MFG
Schlumpfi