AHK Eintragunspflichtig Jahr 2013 und ...
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AHK Eintragunspflichtig Jahr 2013 und ...
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.07.2013 um 12:45:25 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich bin seit 2 Tagen im Besitz einer Oris/Bosal Original BMW Anhängerkupplung ausd dem Jahr 1994.
Leitungen sind alle angeschlossen.
Bis auf ein Plus und Minuskabel.
Ein Pluskabel soll man bis in den Motorraum an die Batterie verlegen um Dauerplus zu bekommen.
Sicherungsplatz 2 ist bei mir im Sicherungskasten auch nicht belegbar.
Funktioniert sie dann trotzdem?
Sonst die üblichen Stecker an den Rückleuchten angeschlossen.
Und nun die Frage.
Muß ich diese nun eintragen lassen?
Ist ja eine originale BMW Anhängerkupplung der Marke Oris/Bosal.
Bosal bietet dazu die ABE/Einbauanleitung an die man mitführen sollte.
Muß ich das Pluskabel für Dauerplus anschließen da es 1991 so etwas wohl nicht gegeben haben soll?
Und muß ich sie eintragen lassen?
Bitte um Antwort.
Dankeschön.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.07.2013 um 12:45:25Bearbeitet von: Hitman1974 am 24.07.2013 um 17:33:41
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Hallo Hitman1974,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "AHK Eintragunspflichtig Jahr 2013 und ..."!
Gruß
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Zitat:
Bosal bietet dazu die ABE an die man mitführen sollte.
Und muß ich sie eintragen lassen?
Eigentlich beantwortest Du die Frage ja schon selbst. Steht da dann auch drin das die "ABE mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden muss"
sonst würde sinngemäß drinstehen, das durch den Anbau die Betriebserlaubnis erlischt und durch einen AAS oder AAP neu begutachtet werden muss
Meines Wissens nach gibt es für AHK keine ABE sondern immer ein Gutachten. Du mußt die AHK eintragen lassen, weil sich durch den Anbau auch die Gesammtlänge deines Autos ändert. Hört sich zwar blöde an, ist aber so.
bei den alten Zulassungsbescheinigungen wurden die AHK immer in einem Feld eingetragen...bei den neuen Zulassungsbescheinigungen gibt es dieses Feld meines Wissens überhaupt nicht mehr..
mir war doch so als ob die Dinger eintragungsfrei sind:
Linkwenn die ABE nichts gegenteiliges sagt...anbauen und sich freuen (keine Eintragung erforderlich) neues EU-Recht sei Dank
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Hi,
also gibt man die Typ Nummer auf Bosal ein, steht da das die Anbauanleitung auch als ABE gilt.
Dieser immermit zu führen sei.
Siehe hier:
http://www.bosal-oris.com/anbauanleitungen.htmlIch hoffe das ist ok wenn das gepostet wird.
In der Original BMW Anleitung steht das man sie eintragen lassen muß.
Deswegen die Frage.
Und ich habe die neuen Papiere, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.
Da steht nur drin 1300 Kg gebremst bei 8 % Steigung.
Sonst 550 Kg ungebremst.
Zu O.1 und O.2.
Und ein E Prüfzeichen hat diese Originale auch nicht.
Ferner habe ich gehört das es Bauartgenehmigte Sachen für den E 36 gibt die Eintragungsfrei sind.
Und da alles im Internet nichts zufriedenstellend war habe ich diese Frage gestellt.
Ich danke für die Antworten.
Und hoffe das ich sie nicht eintragen muß.
Und muß das Dauerplus nun gelegt werden?
Und die Sicherung im Sicherungskasten ist auch nicht belegbar.
Bearbeitet von: Hitman1974 am 27.07.2013 um 20:45:01
wenn ich mir die ABE Anbauanleitung anschaue, ist die AHK nur für den Compact,und dann auch nur ab BJ 95,da du aber eine 91er Limo hast,haut da eh alles nicht hin,du darfst sie weder unterbauen noch würdest du sie eingetragen bekommen.
zumidest gab es bei denen auf der seite,keine ABE Anbauanleitung für E36 Limo,Coupe/Cabrio, da gab es nur für 1,5,7, und x1,x5 und eben den Compact ab 95
Bearbeitet von: Gusman am 31.07.2013 um 11:40:57
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Hallo Gusman,
also auf Seite 1 steht folgendes nach der Einbauanleitung der Firma Bosal:
Typ:Nach ABE .BMW 3c und BMW 3B
Modelle:3er limousine(E36/4), ab Modelljahr 1991 alle.
Das steht auf der Anbauanleitung wenn man den Typ E 272 eingibt und sie runterlädt.
ABG (allgemeine Bauartgenehmigung): 4685 vom 22.06.1990.
Da dies meine Anhängerkupplung ist ist sie erlaubt.
Muß ich nun aber das Dauerplus legen oder nicht?
Und im Sicherungskasten ist der Anhänger auch nicht belegbar.
Zitat:
Muß ich nun aber das Dauerplus legen oder nicht?
Und im Sicherungskasten ist der Anhänger auch nicht belegbar.
Hallo ich kann Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen, würde aber empfehlen, sie mal im Unterforum E36 zu posten, da dort wahrscheinlich der eine oder andere mehr lesen wird als hier bei den Bauartveränderungen (und da ist es in der Überschrift ja nicht ersichtlich, was Du noch wissen willst)
was aber in der Einbauanleitung steht ist das die Anhängerkupplung eingetragen werden muss,das steht das du sie nach §§ 19,20 oder 21 Stvzo durch einen Amtlich Anerkannten Prüfer zu Überprüfen ist,also Eintragen lassen.
Da hat er recht, ich habe mir die EBA eben mal komplett durchgelesen
Nr. E272 sagt auf Seite 6 ganz klar, das wie von Gus erwähnte eine Eintragung erfolgen muss
@TE: wo hast Du denn gelesen, das ein Mitführen der EBA alleine ausreicht?
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Hi,
ja direkt auf der von mir verlinkten Seite.
Unter Bosal steht Lieferanten/Bewerber.
Und darunter steht Hinweise.
Und da steht das diese Einbauanleitung als ABE gilt und mitzuführen sei.
"Zitat anfang(rauskopiert):
Hinweise
Die Anbauanleitung der Anhängevorrichtung, die gleichzeitig die ABE (Allgemeine Betriebserlaub- nis) ist, muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die Typ-Bezeichnung finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anhängevorrichtung.
Zitat Ende."
Und da es damals eingetragen werden mußte, ist die Frage ob es heute auch eingetragen werden muß.
Da es mit Eintragung in der alten Einbauanleitung drin steht stellte ich die Frage ob es heute auch eingetragen werden muß.
Und ob das Dauerplus unbedingt gelegt werden muß.
Dankeschön.
das mit dem Plus kann ich dir auch nicht beantworten,habe da in der Anleitung aber auch nichts gefunden mit dem Plus Kabel,aber da eine AHK ein Sicherheit's Relevante teil ist,muss man die wenn nicht eingetragen dann aber zumindest den Ordnungsgemäßen Einbau Überprüfen lassen,wenn eine AHK vorhanden ist,wird sie ja auch bei Jedem Tüv besucht Überprüft.
denn wann man sie Falsch Montiert,oder die Falschen Schrauben oder so nimmt,und sich der Anhänger samt AHK auf der Bahn plötzlich Selbständig macht,dann wird das Teuer.
aber wenn du sie Ordnungsgemäß eingebaut hast sollte die Abnahme ja kein Problem sein.
Funktioniert den auch vorne im Tacho Die Blinkerleiste für AHK Betrieb ?????
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Hallo Gusman,
ich habe schon soviel gegoogelt und auch hier versucht etwas schlaues zu finden.
Aber ich habe nichts gefunden.
Ich habe einfach alles was in der Limousine war mit der AHK für meine mitgenommen.
Außer dem Dauerplus und die Leuchte für das Bordinstrument.
Und ich habe gelesen das das Blinkrelais im Sicherungskasten es regeln würde mit dem blinken.
Das habe ich auch mitgenommen und eingebaut.
Die Lampe(1,2 Watt/ 12 Volt) habe ich dann im Zubehör gekauft und wenn ich jetzt blinke leuchtet sie ganz kurz auf.
Laut Internet soll das so sein.
Am WE teste ich es mit nem Anhänger aus.
Und laut Internet soll keine Eintragung mehr nötig sein wenn eine ABG(nationale Bestimmung von früher) vorhanden ist.
Nur bei Halterwechsel.
Sagen die einen.
Die anderen sagen es muß eingetragen werden.
Und nun bin ich auch durch die Bosalseite so durcheinander da sich ehrlich gesagt gar nichts mehr weiß.
Deswegen die Frage stellte.
Und auch das mit dem Dauerplus.
Keine Ahung.
Deswegen hoffte ich hier auf eine Antwort.
Die einen sagen ja muß eingetragen werden sind aber älteren Datums.
Die anderen sagen nein aufgrund der eruopäisierung.
Hm und nun habe ich schlichtweg schiß das es unmengen kostet das ich sie eintragen lassen muß.
Denn TÜV ist jetzt im August dran.
Man ist echt doof.
In der Hoffnung das jemand die aktuellen Bestimmungen weiß.
Stellte ich hier die Frage.
Und auch das mit dem Dauerplus.
Keine Ahung.
Und nun wie weiter?
Gruß
Dauerplus brauchste nur wenn du nen Wohnwagen o.ä. ziehst , dessen Stromversorgung über das 12v bordnetz deines zugfahrzeuges läuft .....was aber kein Mensch macht beim e36
Und wenn die AHK abnehmbar ist sollte
Die mitführung der ABE langen, so war es bei mir beim letzten pitstop-TÜV 09/2012 !
Blinkerrelais muss mit dabei sein, ist klar , aber die zus. Kontrollleuchte im kombiinstrument ist auch nicht zwingend erforderlich. Das AHK-Blinkerrelais blinkt schon Schneller wenn ganz hinten(am Hänger :-)). was nicht stimmt mit den blinkern!
MfG
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Dankeschön.
Dann werde ich das Dauerplus nicht legen müssen.
Vorerst.
Danke für den Tip mit dem Blinkrelais und den Blinkern.
Auch danke für den Tip das eine ABE ausreicht.
Dann werde ich sehen ob es der TÜV auch so sieht bei mir.
Halte euch auf dem laufenden.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
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Resultat der ganzen Diskussion:
Dem TÜV hat es nicht die Bohne interessiert ob da eine AHK dran war oder nicht.
Habe den TÜV ohne Probleme wegen der AHK bekommen.
Damit man auch das Endreslutat mitbekommt.
Nun hat er wieder 2 Jahre TÜV bis 10/ 2015
Gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung steht folgendes dazu drin:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei
Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.
für diese Teile
a)
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder …
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1.
des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
Bearbeitet von: Hitman1974 am 09.11.2013 um 13:56:30