Zitat:
Nein, die beleuchteten Embleme sind nicht erlaubt, da kein e-Prüfzeichen oder Gutachten dabei...
(Zitat von: King Felix)
Ich schließe mich an.
In der StVZO ist ganz klar geregelt welche Art von Beleuchtung erlaubt ist und deren Ausführung.
Das beleuchtete Emblem gehört nicht dazu, selbst wenn dieses mit dem Bremslicht gekoppelt wird wird es nicht eintragungsfähig (kam schon manch einem in den Sinn, da die älteren Modelle ja nur zwei Bremsleuchten haben und dann ja quasi noch eine übrig ist, weil ja drei gestattet sind... :-) ).
Als Bremsleuchte ist es eben auch einfach zu klein und dürfte nur rot sein.