Zitat:
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Das Fahrwerk muss vom TÜV abgenommen und bescheinigt werden.
Diese Bescheinigung dann zusammen mit dem Teilegutachten bei Kontrollen oÄ vorzeigen.
In den Fahrzeugschein muss es nur eingetragen werden, wenn sich an diesem etwas ändert, z.B. deine Adresse.
Steht aber auch so normalerweise im Gutachten.
MfG
(Zitat von: Airborne)
Hat sich das in den letzten Jahren geändert? Ich kenne es eigentlich so, dass die Abnahme binnen einen Jahres in die Papiere eingetragen werden muss. Stand bei mir damals auch so auf der Rückseite der Abnahmebescheinigung der Dekra. Ich hab dafür mal nen Mängelschein bekommen, weil ich Felgen abnehmen lassen, aber nicht eingetragen habe. Nach 1,5 Jahren wurde ich dann bei ner Kontrolle darauf hingewiesen und hab den Mängelschein kassiert. Ist aber schon paar Jährchen her. Könnte heute durchaus anders sein.
(Zitat von: Papa76)
Also wenn sich zwischenzeitlich nicht NOCHMAL was geändert hat ist es so wie von mir beschrieben.
Habe erst dieses Frühjahr mein K-Sport abnehmen lassen, welches schon in die Richtung "extremere Fahrwerke" geht, und habe meinen TÜV Prüfer nochmals explizit darauf angesprochen->gleiche Aussage, wenns im Gutachten drinsteht, dass das Fahrwerk nur bei "nächster Gelegenheit" in die Papiere eingtragen werden muss.
Und "bei nächster Gelegenheit" bedeutet halt lediglich, sobald am Fahrzeugschein etwas wie Adresse, Halter usw geändert wird.
Dann hatten wir auch mal diesen Fall mit dem Auto meines Bruders (tobibeck80):
Linkgleiches Spiel, gleiches Ergebnis.
Ist bei Felgen, Auspuff usw übrigens auch weitegehen gleich, und da kam ich auch bisher problemlos mit TÜV Bescheinigung und Gutachten durch jede Kontrolle.
MfG
Bearbeitet von: Airborne am 01.10.2012 um 20:06:06