Eintragung bei der Dekra trotz nicht originalem Zu
Hallo miteinander,
in dem Gutachten zu meinen Felgen steht:
Zitat:
Das Fahrwerk, sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Nun ja, ich habe zwei Bekannte befragt ob den nun meine Felgen bei der Dekra eintragen lassen kann und habe zwei verschiedene Meinungen zu hören bekommen. Der erste sagt, ich muss zum Tüv, da dass eine Sonderabnahme ist (irgendwas mit 29 sagte er) und der andere sagt, ich könne zur Dekra gehen, da nicht beides gleichzeitig eingetragen wird - dies sagt meiner Meinung ja auch der zweite Satz des Zitates aus dem Gutachten aus.
ABER ... für mich ist das nicht logisch, dann könnte ich ja immer an einem Tag zur Dekra um das Fahrwerk eintragen zu lassen und am nächstem Tag nochmal mit den Felgen kommen, dann hätte die Tüv-Regelung, dass nur der zwei Sachen gleichzeitig abnehmen darf, ja garkeinen Sinn?
Also, ihr seit gefragt, was ist nun richtig?
Danke, Chris :)