Zitat:
Du darfst auf der VA nur 35er und auf der HA nur 30er Querschnitt bei 19" fahren, sonst keine Eintragung.
(Zitat von: Nic-HSK)
Das stimmt so nicht! Der Reifenquerschnitt steht in direktem Bezug zur Reifenbreite und variiert somit. Umso breiter der Reifen, desto kleiner der Querschnitt (bei gleicher Radgröße versteht sich), damit der Abrollumfang gleich bleibt -> Das ist die Größe, die sich nur in einer gewissen Toleranz bewegen darf.
Beispiel: VA 235/35 (zulässige Größe für E46) -> Abrollumfang = 1.974 mm
HA 265/30 -> Abrollumfang = 1.957 mm
Differenz zum Original-Rad: -0,86 %
235/30 geht an der HA allerdings nicht, da der Abrollumfang dann zu gering wäre:
Beispiel: VA 235/35 (zulässige Größe für E46) -> Abrollumfang = 1.974 mm
HA 235/30 -> Abrollumfang = 1.902 mm
Differenz zum Original-Rad: -3,65 % (! unzulässig !)
In diesem Fall müsste man also z.B. auf 235/35 rundrum zurückgreifen. 8x19 ET40 mit 235/35 passt ohne Probleme drunter!
MfG