@Pixsigner,
bei den Domstreben ist aber meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei.
Bei den Lufteinlässen hab ich mal gelesen, wenn sie über die Motorhaube rausragen, oder gegen die Fahrtrichtung offen sind, also nach vorne, müßen sie abgenommen werden.
Sind sie dagegen nach hinten offen, also in Fahrtrichtung, sind sie unbedenklich, und nicht eintragungspflichtig.
Grund ist die Steigerung des Unfallrisiko´s mit Füßgänger/ Radfahrer. Da ja ein erhebliches mehr Verletzungsrisiko mit hervorstehenden Teilen/Kanten besteht.
Es wird immer nur eine Marke geben mit "Freude am Fahren" und das ist BMW.
mein_neuer