Zitat:
Teile die einmal eingetragen sind, werden nicht nochmal abgenommen. Voraussetzung, du hast nichts geändert.
(Zitat von: Old Men)
Ist so nicht ganz richtig.
Ich habe meine Felgen nach dem Fahrwerk eintragen lassen.
Es wurde ein sog. "Kombination-Eintrag" gemacht, da sich ein Gutachten immer auf den Serien-zustand eines Fahrzeugs bezieht. Der TÜV Prüfer hat mir damals geraten, dass ich bein nächsten Fahrzeug erst die Felgen, und dann separat das Fahrwerk eintragen lassen soll - ". . . so machen das die Polofahrer auch alle."
Du musst das Fahrwerk natürlich an sich nicht mehr abnehmen lassen, aber die Felgen werden dann unter den Gesichtspunkten des geänderten Fahrwerks eingetragen.
Änderst Du das Fahrwerk, ist der Eintrag der Felgen hinfällig.
Gruß