guten tag,
habe eine frage zu folgendem gutachten: BBS CK 008, link:
http://217.160.41.106/gutachten/ck/ck008_bmw_3er_346c.pdfin diesem gutachten heißt es unter auflage R)
zitat: //
Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
*) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen
Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenherstellernachzuweisen. Weicht der
Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art
darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
//
heißt das, man darf pro achse nur einen reifentyp/eine reifenmarke fahren oder pro fahrzeug?? der nette mann vom tüv hat sich da etwas quer gestellt und sagte man müsse sich da erstmal schlau machen...
diese auflage gibts in fast jedem bbs gutachten, ich finde keins ohne diese auflage.
kurz gefasst: vorne 2 conti sport contact 3, hinten 2 pirelli pzero nero = ok?
vielen dank für eure meinungen im voraus.
gruß