Neue H7 Xenon White- eintragen ?
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Mitglied seit: 24.10.2010
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13 Beiträge
Hallo,
ich habe mir im Globus Baumarkt die H7 Xenon Super White Lampen (55 W) gekauft, welche 30% mehr Licht bringen sollen.
Auf den Lampen ist ein E1 Zeichen.
Darf ich sie einfach in meinen E36 Touring einstecken und losfahren?
Lg
Kev
Mitglied: seit 2005
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Hallo Gmobil,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Neue H7 Xenon White- eintragen ?"!
Gruß
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ja. mit e-zeichen ist eintragungsfrei!
gute fahrt
Mitglied seit: 09.05.2010
Odenthal
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58 Beiträge
Soweit ich weiß darfst du das,
durch das E-Zeichen Eintragungsfrei.
Mitglied seit: 29.03.2009
Sonthofen
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100 Beiträge
jo,wenn du anderen frostschutz reintust auch
Zitat:
jo,wenn du anderen frostschutz reintust auch
(Zitat von: thugart)
Was soll das? Das ist ein Fachforum, hier sind sinnlose posts nicht erwünscht.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.10.2010
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13 Beiträge
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich denke /hoffe mein Problem ist damit gelöst.
Es war aber so dass in zahlreichen Foren Unklarheit herrschte und manche Leute zum Beispiel behaupteten man müsse noch eine Bescheinigung mitführen.
E-Prüfzeichen bedeutet: geprüft und zugelassen, eine Bescheinigung benötigst Du nicht
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.10.2010
Deutschland
13 Beiträge
Gilt das aber auch für E4 beispielsweise?
Ich habe gehört, dass die Polizei da manchmal auch eine Bescheinigung sehen will, weil die gefälscht sein könnten und dass auch eine Nummer auf dem Teil sein, die beschreibt an welche Stelle des Autos das Teil angebracht werden darf.
die Nummer hinter dem E sagt nur etwas über das Land, indem die Zulassung erfolgte. Einige Hersteller legen (z.B. bei Nachrüstleuchten) eine Bescheinigung bei. Grundsätzlich besteht aber keine Verpflichtung, eine Bescheinigung mitzuführen/vorzulegen-
siehe §18 (3) Nrs. 2a StVZO- BE des Fahrzeugs erlischt nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind
Im § 18 (4) StVZO werden die Voraussetzungen aufgeführt, in denen eine Bescheinigung mitgeführt werden muss (Hinweis auf Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3, nicht auf Nr. 2a)
Deshalb ist bei sog. E-geprüften Teilen (also E-Nummer) keinerlei Bescheinigung erforderlich, der Aufdruck E1, E2, E3 usw. reicht aus
Im Falle von Zweifeln (evtl. gefälschtes E-Prüzeichen) müßte man Dir nachweisen, das es gefälscht ist.
Mitglied seit: 20.08.2004
85777 oder München
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2730 Beiträge
Nicht zu verwechseln mit H7 Xenon Nachrüstsets. Denn diese sind nicht erlaubt, obwohl ein E-Prüfzeichen drauf ist. Da man am Scheinwerfer was verändert, worauf er nicht geprüft/genehmigt wurde.
<-- see on the left side
Zitat:
Nicht zu verwechseln mit H7 Xenon Nachrüstsets. Denn diese sind nicht erlaubt, obwohl ein E-Prüfzeichen drauf ist. Da man am Scheinwerfer was verändert, worauf er nicht geprüft/genehmigt wurde.
(Zitat von: kiese)
Nicht ganz richtig. Nur auf dem StG ist ein E-Zeichen, nicht auf den Lampen.
Die Brenner gibts auch schon mit E-Zeichen...
Linktrotzdem ist der Verbau in einem für Halogen zugelassenen Scheinwerfer mit HC/HCR-Prüzeichen als Xenon unzulässig
Mitglied seit: 20.08.2004
85777 oder München
Deutschland
2730 Beiträge
Zitat:
Die Brenner gibts auch schon mit E-Zeichen...
Link
trotzdem ist der Verbau in einem für Halogen zugelassenen Scheinwerfer mit HC/HCR-Prüzeichen als Xenon unzulässig
(Zitat von: E36-Freak)
Das widerum sind normale D2S Brenner die in zugelassene Xenonscheinwerfer eingesetzt werden. Es gibt auch noch D2R, D1S und D1R
<-- see on the left side
Zitat:
Die Brenner gibts auch schon mit E-Zeichen...
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trotzdem ist der Verbau in einem für Halogen zugelassenen Scheinwerfer mit HC/HCR-Prüzeichen als Xenon unzulässig
(Zitat von: E36-Freak)
Jo, passen auch nur auf original Xenon