225/55 R17 winterreifen am 330i E90 fahren!?
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Mitglied seit: 22.11.2010
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10 Beiträge
Hey leute,
ich hab mir vor 2 wochen einen bmw 330i e90 gekauft, bin jetzt erst dazu gekommen winterräder zu kaufen, habe 225/55 R17! sry aber ich kenne mich da so gut wie gar nciht aus, und da meine sommerreifen 225/45 R17 sind, wollte ich fragen ob das so klappt mit den winterrädern?!
Bitte dringend um schnelle antworten, da es höchste zeit wird auf winterreifen zu fahren!
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.11.2010 um 09:13:10
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo b1ko,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "225/55 R17 winterreifen am 330i E90 fahren!?"!
Gruß
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muss der Tacho angeglichen werden und ob sich das lohnt bei jedem Wechsel von Winter auf Sommer bezweifel ich.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=14270&Topic_Cat=3
Schau mal was in deinen Fahrzeugschein steht......
Warscheinlich darfst du die ohne eintragung nicht fahren.
Mitglied seit: 14.05.2009
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Deutschland
193 Beiträge
Zitat:
Hey leute,
ich hab mir vor 2 wochen einen bmw 330i e90 gekauft, bin jetzt erst dazu gekommen winterräder zu kaufen, habe 225/55 R17! sry aber ich kenne mich da so gut wie gar nciht aus,
(Zitat von: b1ko)
Hallo,
viel Spaß mit Deinem 330er! Habe auch einen :-)
Aber sag mal, gerade wenn Du Dich nicht so auskennst, warum dann erst welche kaufen und dann fragen, ob die passen? Da informiert man sich doch vorher, es sei denn man ist sich sicher...
Ich fahre auch die übliche Kombi 225/45/17 im Winter. Ich denke auch, Deine wird nicht gehen und Tacho anpassen wegen Winterrädern käme für mich nicht in Frage.
Gruß
"Für alles über acht Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!"
- Walter Röhrl -
Zitat:
Schau mal was in deinen Fahrzeugschein steht......
Warscheinlich darfst du die ohne eintragung nicht fahren.
(Zitat von: Alberto 68)
Nur gut dass heutzutage im Fahrschein nur noch die kleinstmögliche Reifengröße eingetragen wird, und nicht alle die man mit dem Auto fahren darf.
@b1ko:
Da die Tachoabweichung mit der o.g. Größe bei 7.09km/h liegt (bei 100km/h Anzeige im Tacho fährst du tatsächlich 107.09km/h) müsstest du den Tacho angleichen lassen, da dieser nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf.
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
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1126 Beiträge
Differenz zum Original-Rad: 7,08 % *)
*) Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.
Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).
Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h
Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig.
Das trägt kein Prüfer ein!!!
Vor allem,wie soll das denn aussehen?
Toleranzbereich ist + 1,5 % bis - 2,5 %, denn das sind auch die produktionsbedingten max. Schwankungen bei der Reifenherstellung.