Müssen die Dämpfer eingetragen werden?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.01.2007
Deutschland
37 Beiträge
Müssen die Dämpfer eingetragen werden?
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 27.10.2010 um 08:12:22 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo,
hab bei meinem Touring vorne glaube Monroe und hinten Boge Dämpfer verbaut, zusammen mit H&R Federn. Das Problem ist jetzt das die Federn zwar völlig in Ordnung sind, aber nicht für den Touring sondern für die Limo. Der TÜV möchte jetzt das ich zugelassene Federn einbau.
Jetz meine Frage: Da ich z.Zt. nicht das Geld für ein komplettes Fahrwerk hab wollt ich erstmal nur die passenden Federn kaufen und später neue Dämpfer, da die jetzigen ja noch ok sind. Muss ich dann später nochmal alles neu eintragen und was würde das dann kosten?
Lg Becky
Bearbeitet von: angry81 am 27.10.2010 um 08:12:22
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bmw Ice Lady,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Müssen die Dämpfer eingetragen werden?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Ich würde meine Hand jetzt nicht dafür ins Feuer legen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es für Dämpfer gar keine Gutachten gibt, sie also somit eintragungsfrei sind. Es wird ja immer nur die Feder eingetragen ( außer bei Gewindefahrwerken, da muss soweit ich weiss der passende Dämpfer verbaut sein ).
Um auf Nummer sicher zu gehen, einfach kurz beim TÜV anrufen, dann hast du eine fundierte Aussage.
Bearbeitet von: phil_e36 am 27.10.2010 um 08:25:58
Dämpfer sind eintragungsfrei...
Zitat:
Der Dämpfer unterliegt nicht der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Nur wenn die Null-Lage des Fahrzeuges verändert wird, muss eine TÜV-Abnahme erfolgen. Eine Veränderung der Null-Lage erfolgt typischerweise beim Einsatz anderer Federn, wie zum Beispiel bei einer Tieferlegung.
Bei Interesse an Fehlerspeicherdiagnose, Codierungen etc. im Raum LDS, LOS, TF, B
--> PN an mich