Hallo zusammen,
habe folgendes Problem....
habe mir letztes Jahr 8x17" ET35 Felgen gekauft und die mit vorne 205/50er und hinten 225/45er Reifen beziehen lassen.
Problem damals war schon die Rad Reifen Kombination weil diese nicht im Gutachten stand.
Habe das ganze aber per Sonderabnahme eintragen lassen.
Jetzt wollte ich mir vorne eine 20mm Spurverbreitung und hinten eine 50mm Spurverbreitung einbauen.
Das ganze ist laut GTÜ kein Problem, jedoch dürfen die Jungs keine §21 eintragungen machen.
Anschließend war ich beim TÜV und der ist mit dem Vorderreifen zufrieden, jedoch nicht mit den Hinterreifen!!!
Er meinte das Die Radlauffläche 25% vom oberen Reifen aus gesehen kommplett abgedeckt sein muss.
Ich habe jedoch bloss max. 15% und deswegen kriege ich diese bei Ihm nicht eingetragen.
Suche also jemanden der diese 25% Regelung nicht so genau nimmt aber trotzdem §21 (Sondereintragungen) machen kann!!!
Bitte um schnelle Antwort!!
MfG bensen88