Nur so unter uns, hast schonmal was von Satzzeichen und Sinnbildung innerhalb eines Satzes gehört ???
Zitat:
Das 5er Gutachten darf Gesetzlich gar nicht als Vergleich genommen werden aber jeder Prüfer der Ahnung hat wird das bestimmt nicht als Vergleich nehmen...
Also sind nach deiner Meinung, alle Eintragungen am E36, von Felgen, die nicht für den E36 vorgesehen waren, gesetzwiedrig ?? lol
Das erzähl man den "betroffenen" Usern hier.
Zitat:
...und es ist halt so das man ab einer bestimmten Et ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten nachweisen muss...
Schonmal drüber nachgedacht, daß dieses oder ein vergleichbares Gutachten dem Prüfer schon vorliegt ??
Er wird so eine Eintragung / Aussage bestimmt nicht aus dem "Blauen" heraus machen !!
Zitat:
....und da sogenannte 9Zoll Gutachten von R&H was Du meinst ;Merlin;gilt nur in Verbindung mit einer 9Zoll auf der Hinterachse ist doch ein ganz anderer Abrollumfang ...
Was ist das denn für eine sinnfreie Aussage ??
Bei einer
Einzelabnahme ( worauf es ja bei der Eintragung hinausläuft ) ist die max. Tragfähigkeit der Felge ausschlaggebend, und die steht ja wohl im Gutachten.
Ob eine 17" Felge nun 9" oder 19" breit ist, spielt keine Rolle, der Abrollumfang der Felgen ist immer der gleiche.
Es spielt auch keine Rolle, wenn ich bei einer Reifenkombination von VA215/40x17 und HA245/35x17 nun auf der HA eine 9" oder 10" breite Felge fahre. Auch hier ist der Unterschied des Abrollumfangs von VA zu HA innerhalb der gesetzlichen Toleranz von max.1,5%.
Zitat:
...nehme Dir das Gutachten vom 5er und geh die Felgen eintragen da bin ich ja mal gespannt;......
Ich würde das hier nicht schreiben, wenn ich das nicht alles schon beim TÜV miterlebt hätte!!!
Zitat:
Er hat mit den Prüfer gesprochen ja aber er wird nur die tatsächliche et von den Felgen genommen haben den Et 5 und ET7 ist nicht im Toleranzbereich er kommt nicht drum herum ,andere adapter müssen drauf und zwar min 15mm-20mm dann sieht die Welt schon anders aus
TAHA
Zitat:
...mit tüv habe ich gesprochen wegen den et ist in maximal tolreranz sagte er mir...
Die tatsächliche ET von 47 und 35 der Felgen ist aber weit ab von " in maximal Toleranz "!!!
Nach Aussage des TE, hat der Prüfer wohl die effektiv ET als Wert bekommen und sich positiv dazu geäussert.
Zum Abschluss:
@TAHA
Druck dir die beiden Gutachten von R&H aus > fahr zu dem gleichen Prüfer > zeig ihm die Werte der Tragfähigkeit der Felgen > sag ihm die Reifenkombination, die du fahren möchtest > sag ihm die effektiv ET der Felgen ( mit Spurplatten ) > sorg für die Freigängigkeit und Laufflächenabdeckung der Räder > dann bekommste das Ganze auch per Einzelabnahme eingetragen.
Eventuell sagt dir der Prüfer auch noch andere Auflagen, die du erfüllen mußt.
Bearbeitet von: Merlin-9999 am 04.12.2009 um 09:48:31