Fragen zur Eintragung einer Leistungssteigerung
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Mitglied seit: 13.03.2007
Deutschland
192 Beiträge
Wenn man eine Leistungssteigerung an einem Fahrzeug vornimmt und über die Änderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller hat, dann muss man doch damit zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle und neue Papiere austellen lassen und danach alles der Versicherung mitteilen.
Meine Fragen sind:
1. Warum muss man trotz der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller, in der alle Daten aufgeführt sind, die in den Papieren geändert werden müssen, zum TÜV und kann damit gleich zur Zulassungstelle?
2. Wenn man beim TÜV war, warum reicht es dann nicht das Gutachten vom TÜV mitzuführen statt neue Papieren ausstellen zu lassen und erst beim Ummelden des Fahrzeuges alles in die Papiere zu übernehmen?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bauigel,
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Gruß
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Wir leben nun mal in Deutschand, und hier ist alles durch Gesetze geregelt.Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt nur, du darfst es machen. Aber der TÜV prüft, ob es richtig gemacht wurde. Das was der TÜV dir dann eingetragen hat, muß auch in deinen Papieren stehen. Anders sieht es aus, wenn du für irgendwelche Sachen eine ABE hast. Das wird dann nicht eingetragen und du mußt die ABE immer mitführen.
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Zitat:
Das was der TÜV dir dann eingetragen hat, muß auch in deinen Papieren stehen. Anders sieht es aus, wenn du für irgendwelche Sachen eine ABE hast. Das wird dann nicht eingetragen und du mußt die ABE immer mitführen.
(Zitat von: Old Men)
Den Unterschied verstehe ich nicht ganz, wenn der TÜV schriftlich bestätigt, dass alles ok ist, warum kann ich diese Bestätigung nicht so mitführen wie eine ABE, sondern muss das dann extra noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, bzw. den alten Fahrzeugschein abgeben und die neuen Zulassungspapiere dafür bekommen?
Zitat:
Zitat:
Das was der TÜV dir dann eingetragen hat, muß auch in deinen Papieren stehen. Anders sieht es aus, wenn du für irgendwelche Sachen eine ABE hast. Das wird dann nicht eingetragen und du mußt die ABE immer mitführen.
(Zitat von: Old Men)
Den Unterschied verstehe ich nicht ganz, wenn der TÜV schriftlich bestätigt, dass alles ok ist, warum kann ich diese Bestätigung nicht so mitführen wie eine ABE, sondern muss das dann extra noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, bzw. den alten Fahrzeugschein abgeben und die neuen Zulassungspapiere dafür bekommen?
(Zitat von: Bauigel)
Da rufst am besten mal den Wolfel an, den Tiefensee in Berlin :-)))
Walls halt so im §13 FZV steht!!!!
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