verfallen Punkte in Flensburg nach GENAU 2 Jahren?
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
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													verfallen Punkte in Flensburg nach GENAU 2 Jahren?
																								
																							Hallo zusammen,
habe die hoffnung das mir hier jemand weiter helfen kann.
Punkte in Flensburg verfallen ja nach 2 Jahren sofern in diesen 2 Jahren keine neuen Punkte "gesammelt" wurden.
Mein Vater hat am 21.07.2007 einen Punkt bekommen.
Dieser Punkt würde ja am 20.07.2009 (letzten Monat) verfallen.
Jetzt kam aber zu seinem Pech ein neuer Punkt dazu.
Jedoch am 21.07.2009.
Meines erachtens, sind dazwischen genau bzw. mehr als 2 Jahre vergangen.
Also müsste ein Punkt ja wegfallen.
Dies ist aber nicht so.
Zwei Jahre wären am 20.07.2009 vergangen.
Sehe ich das richtig und wenn ja, was kann ich bzw. was kann mein Vater dagegen tun?
													
 
												 
												
												
												
													Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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									Hallo BMW318ti,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "verfallen Punkte in Flensburg nach GENAU 2 Jahren?"!
									Gruß
								
 
								
								
							 
							
						
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										Die Punkte werden nach Abschluss des Verfahrens eingetragen. Heißt: Nach Zahlungseingang bei denen. Und von da aus bleiben die genau 2 Jahre stehen, es sei denn was neues kommt hinzu. 
Aufgrund der Überlagerungsfrist können die Punkte auch noch ein weiteres Jahr zu Straferhöhungen bei weiteren Vergehen führen. 
Maximial können Punkte 5 Jahre stehenbleiben, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat.
Wenn Dein Vater u.U. Einspruch eingelegt hatte, dauerts nochmal viel länger.
												
										
								 
							 
							
							
							
								Wer Angst vor Kurven hat, soll in die Herrensauna gehen...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Denk die zwei Jahre wären erst nach dem 21.07.2009 rumgewesen wenn er die Punkte am 21.07.2007 bekommen hat.
								
							 
							
							
							
								Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Ja die Punkte bekommt man ja erst (Wie danny321 schon sagte) nach dem Verfahren eingetragen.
Die Vorfälle waren einmal im MAI 2007 (den Punkt gabs am 21.07.2007)
und im Juli 2009 (den Punkt gabs auch direkt im Juli)
Zwischen den Ereignissen liegen 2 Jahre und 2 Monate.
Jedoch wurden die Punkte genau 2 Jahre versetzt gegeben.
Wieso sind denn 2 Jahre erst nach dem 21.07.2009 rum?
Der 21.07.2009 ist ja der erste Tag vom dritten Jahr oder nicht?
								
							 
							
							
							
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Simon Beeck Auspuff
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Zitat:
Wieso sind denn 2 Jahre erst nach dem 21.07.2009 rum?
Der 21.07.2009 ist ja der erste Tag vom dritten Jahr oder nicht?
(Zitat von: BMW318ti)
 
Wenns den Punkt erst am 21.07.2007 gab ist der 21.07.2009 der letzte Tag vom zweiten Jahr wenn ich jetzt nicht komplett falsch liege.
Mfg
								
 
							 
							
							
							
								Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										der 21.07.2007 wäre ja der erste Tag =P
Beispiel:
Wenn der 01.01.2005 der erste Tag wäre, ist der 31.12.2005 der letzte Tag vom ersten Jahr.
Der 01.01.2006 wäre dann wiederrum der erste Tag vom zweiten Jahr.
Das ist ein durcheinander =P
								
							 
							
							
							
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Simon Beeck Auspuff
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Zitat:
der 21.07.2007 wäre ja der erste Tag =P
Beispiel:
Wenn der 01.01.2005 der erste Tag wäre, ist der 31.12.2005 der letzte Tag vom ersten Jahr.
Der 01.01.2006 wäre dann wiederrum der erste Tag vom zweiten Jahr.
Das ist ein durcheinander =P
(Zitat von: BMW318ti)
 
Ja aber wenn der 21.07.2007 der erste Tag vom ersten Jahr ist ist doch der 21.07.2009 der letzte Tag vom zweiten Jahr. Entweder hab ich jetzt nen Denkfehler drin oder du.
Werd schon total blöd von den ganzen Zahlen :-)
								
 
							 
							
							
							
								Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										hehe geht mir genau so =P
Aber schau mal hier:
21.07.2007 Erster Tag vom ersten  Jahr
21.07.2008 Erster Tag vom zweiten Jahr
21.07.2009 Erster Tag vom dritten Jahr
								
							 
							
							
							
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										Zitat:
hehe geht mir genau so =P
Aber schau mal hier:
21.07.2007 Erster Tag vom ersten  Jahr
21.07.2008 Erster Tag vom zweiten Jahr
21.07.2009 Erster Tag vom dritten Jahr
(Zitat von: BMW318ti)
 
Glaub da liegt der Fehler 21.07.2008 ist der letzte Tag vom ersten Jahr den mußt mitzählen
Das Jahr geht vom 21 bis zum 21 des Folgejahres also ist erst der 22 der erste Tag vom neuen Jahr.
Bearbeitet von: jochen78 am 19.08.2009 um 15:45:13
								 
							 
							
							
							
								Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Nope, ein Jahr geht vom 21.07.2007 0:00 Uhr bis 20.07.2008 24:00Uhr (in diesem Fall). 0:00 sowie 24:00 Uhr sind NICHT identisch.
								
							 
							
							
							
								Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Zitat:
Nope, ein Jahr geht vom 21.07.2007 0:00 Uhr bis 20.07.2008 24:00Uhr (in diesem Fall). 0:00 sowie 24:00 Uhr sind NICHT identisch.
(Zitat von: DerBMWFahrer)
 
genau so sehe ich das ja auch.
Nur anscheinend die Leute in Flensburg nicht =P
								
 
							 
							
							
							
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										Habe die Antwort gefunden!
Es spielt in meinem Fall keine Rolle ob 21 oder 22 Juli 2009.
Es gilt der Tag an dem s passiert ist und nicht der Tag an dem die Punkte aufs Konto gekommen sind.
Also anfang Juli und da waren die zwei Jahre noch nicht rum.
Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe
								
							 
							
							
							
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										Es gilt der Tatzeitpunkt!
Aber da der erste Vorfall nach deiner Aussage im Mai 2007 und der zweite im Juli 2009 war, liegen dazwischen mehr als 2 Jahre! ;-)
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Vom ersten Zählt das eintrage Datum (21.07.2007) und vom Zweiten der Tatzeitpunkt.
So wurd es mir am Telefon erklärt.
								
							 
							
							
							
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Simon Beeck Auspuff
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Bin ja wirklich kein Superschlaubi, aber warum macht man hier einen Wind im Forum und äußert Vermutungen und blablabla.
Ruf in Gottes Namen einfach in Flensburg an, oder der Führerscheinstelle deiner Stadt oder Landratsamtes und frag nach. Und schon weisst dus zu absolut 100% was mit deinem Dad seinen Punkten is und kannst dir jede weitere Diskussion sparen!
Das mit dem blabla und so is absolut nicht bös gemeint, aber MEINER Meinung nach ne unnötige Forumsdiskussion die zu keinem richtigen Ergebnis kommt.
Gruß: Olli
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Hallo,
also zu der "Überliegefrist" muss ich noch was ergänzen.
Dieses zusätzliche Jahr sidn die Punkte nicht mehr gültig bzw. wirksam. Sie werden jedoch noch gespeichert, eben genau aus dem Grund, dass ja noch innerhalb der zwei Jahre etwas dazu gekommen sein kann, sich die Rechtswirksamkeit aber in Folge von Einspruch und eventuell Gerichtsverfahren verschiebt. 
Hier in diesem Fall kommt mir das Ganze schon etwas komisch vor, da man sich einmal auf den Zeitpunkt der Eintragung beruft und das andere mal auf den Tatzeitpunkt. Hier muss doch gelten entweder/oder und nicht dass man es sich gerade so zurecht bastelt, wie man es braucht.
Was ist wenn im Juni 2011 wieder ein Punkt dazu kommt? Gilt dann plötzlich für die letzte Tat nicht mehr der Tatzeitpunkt sondern der Eintragungszeitpunkt?
Diese Frage sollte man in Flensburg mal stellen und am besten gleich nach den entsprechenden Gesetzestexten fragen.
Gruß Mirko
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										Also unnötig finde ich diese Diskussion schonmal gar nicht! Denn man kann immer dazulernen!
Ich habe es jetzt so verstanden:
Die Verjährungsfrist beginnt erst wenn der Punkt rechtskräftig ist.
Wenn innerhalb der 2 Jahren eine neue Tat begangen wird, dann gilt der Tatzeitpunkt.
Sollte sich innerhalb eines Jahres nach der Verjährungszeit klären, dass während der Verjährungszeit eine Tat vorlag, dann werden die Punkte wiederbelebt.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Das worüber Ihr streitet ist überhaupt nicht mehr aktuell. Es ist seit kurzem ein neues Gesetz drausen. Es wird der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht, egal ob in der zwischenzeit einer dazu gekommen ist oder nicht.
								
							 
							
							
							
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										Gilt das auch für frühere Punkte oder erst ab dem gesetzes beschluss?
								
							 
							
							
							
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