Außenspiegel eintragungspflichtig ???
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
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													Außenspiegel eintragungspflichtig ???
																								
																							Hallo Leute.
Habe heute von der Polizei einen Mängelschein über meine Außenspiegel bekommen.
Die sagten zu mir, daß bauliche Veränderungen an Außenspiegeln seit diesem Jahr (April) eintragungspflichtig sind !!!
Ich denke, ich habe originale BMW E36 M Spiegel dran, wobei ich nicht genau weiss, wie ich das feststellen kann.
Sollte ja irgendwo ein BMW-Stempel sein, aber wo???
Was sagt ihr dazu???
													
 
												 
												
												
												
													Blaumarieller 320i
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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									Hallo Blaumarieller,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Außenspiegel eintragungspflichtig ???"!
									Gruß
								
 
								
								
							 
							
						
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										Hallo, 
Wenns orginale Spiegel sind müßten die unten ein *E* Prüfzeichen haben!! 
Gruß
												
										
								 
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Echte M-Spiegel sind nicht gleich hoch, wenn man vorm Auto steht sieht man, dass einer der beiden Spiegel nicht so weit hoch steht wie der andere, ich glaub der Beifahrerspiegel hängt etwas niedriger.
Außerdem findet man die Nummern der Spiegel an der Unterseite.
								
							 
							
							
							
								„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
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										 @tobibeck80: 100% Richtig 
War eben nochmal draußen gucken :-D 
Gruß
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Hallo Leute,
Also ich habe jetzt das Prüfzeichen. E11 015528 KDC 1113.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Spiegeln??
Gibt es trotz Prüfzeichen eine ABE dafür??
								
							 
							
							
							
								Blaumarieller 320i
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										 @ Blaumarieller:
Spiegel (sowohl Innenspiegel als auch Außenspiegel) sind generell bauartgenehmigungspflichtig und das nicht erst seit diesem Jahr. 
In der Praxis bedeutet dies, daß jeder Spiegel (auch ein ab Werk verbauter) ein entsprechendes E-Prüfzeichen oder ein ABG-Prüfzeichen nach deutschem Recht (eine Wellenlinie mit einer Buchstaben-Zahlenkombination dahinter) haben muß. Ist ein E-Prüfzeichen angebracht, so ist weder die Mitführung irgendwelcher Unterlagen noch eine Eintragung erforderlich, ist ein ABG-Prüfzeichen angebracht, so ist (insofern es sich nicht um ein werksseitig verbautes Teil handelt) die dazugehörige ABG (ist im Prinzip nichts anderes als eine ABE) mitzuführen oder in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Ist auf Deinen Spiegeln ein E-Prüfzeichen angebracht ist, so ist der Mängelschein also ungerechtfertigt.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Also das E-Prüfzeichen hatt keine Welle davor und ist groß geschrieben.
Und E11 bedeutet wohl, daß das ein Prüfcode für England ist und in Germany nicht zulässig.
Der TÜV will eine ABE sehen, aber die gibt es nicht.
Ich habe es mal gegoogelt und da haben so viele dieses Problem.
Manche Prüfer läßt es durch gehen, ein anderer wieder nicht.
Ich glaub, ich lege mir lieber originale BMW-M3 Spiegel zu, dann hat das alles vieleicht mal ein ENNDDDEEEE !!!!!
								
							 
							
							
							
								Blaumarieller 320i
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
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										Nochmal ein Zitat aus nem anderen Forum:
Neben dem Prüfzeichen (die Zahl hinter dem E gibt das Land an, in dem es genehmigt wurde; die Genehmigung selbst gilt europaweit) muss die Zahl 1, 1a, 1b oder 11 drauf sein. Das ist der Kennbuchstabe für nach vorne wirkende Fahrtrichtungsanzeiger. 
Der Spiegel selbst muss nicht bauartgenehmigt sein, kann es aber. Dann müssen zwei Prüfzeichen drauf sein, einer für den Spiegel und einer für die Blinkleuchte. -ENDE-
Was soll man nun glauben?????
								
							 
							
							
							
								Blaumarieller 320i
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Vor dem E-Prüfzeichen ist nie eine Wellenlinie, das ist vollkommen richtig, so wie es ist. Wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, dann ist es nicht notwendig, daß irgendwelche Papiere dazu vorhanden sein müssen, wenn diese doch jemand fordert, egal ob Polizei oder Prüforganisation dann ist dies schlichtweg illegal. (Kann man übrigens in der StVZO nachlesen.)
Im Übrigen haben auch die originalen Spiegel nur ein E-Prüfzeichen, Papiere gibt es dafür nicht.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										 @ Blaumarieller:
Der Verfasser aus dem anderen Forum hat insofern recht, daß der Spiegel keine Bauartgenehmigung sondern "nur" eine Betriebserlaubnis haben muß. (Tut mir leid, habe mich da getäuscht) das macht aber im Bezug auf das Vorhandensein eines Prüfzeichens und die daraus resultierende oder eben nicht resultierende Pflicht zur Mitführung von Unterlagen keinen Unterschied. 
Im 
§19 StVZO ist auch ganz klar geregelt, wann Unterlagen mitzuführen sind und wann nicht.