Xenon legal nachrüsten - nur welchen Scheinwerfer? (geschlossen)
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 10.08.2008 um 21:26:15 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hey Leute,
nach §50 Absatz 10 STVO ist das betreiben eines Fahrzeugs mit Gasentladungslampen möglich wenn:
-eine automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
-eine Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Jetzt gibt es allerdings noch diesen feinen, kleinen Paragrafhen:
$49 Absatz 6:
Zitat:
In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."
Somit kann man also anscheinend
ausschließen, dass man einen Scheinwerfer einfach mit Xenon nachrüsten kann, auch wenn man die SWAR und die LWR verbaut hat. Jetzt mal zwei Fragen von mir:
1. Woran erkenne ich, dass mein Scheinwerfer eventuell doch für Xenon freigegebene ist? Also an welchen Symbolen?
2. Gibt es für den E36 Scheinwerfer außer die Hellas, die für Xenon freigegeben sind?
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 10.08.2008 21:26:15
Mitglied: seit 2005
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Xenon legal nachrüsten - nur welchen Scheinwerfer?"!
Gruß
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Mitglied seit: 29.03.2008
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459 Beiträge
Ich meine außer den Hella's gibt es derzeit nichts, was legal ist. Bei den FK bin ich mir nicht ganz sicher, aber für Xenon brauchst du eine DE-Linse (meine ich). Du kannst aber z.B. auch deinen Scheinwerfer so umbauen (lassen), dass du vom 5er die Xenon-Linsen benutzt. Das mit dem dauerhaften brennen des Abblendlichtes erfüllen heutzutage so gut wie alle Kfz.
Also am einfachsten ist die Lösung mit den Hella's. Das mit dem Umbauen haben auch schon mehrere gemacht, und sollte mit dem TÜV eigentlich keine Probleme geben, solange eben auch alle anderen Vorraussetzungen geschaffen sind.
MfG Pertl
Legale Möglichkeiten:
- Hella
- FK
Braucht man zusätzlich halt noch die SWR-Anlage, der Rest sollte im Lieferumfang sein.
Bestehende Scheinwerfer umbauen ist nie erlaubt! Ausser man lässt danach ein Lichttechnisches Gutachten erstellen. Für diese Kosten bekommt man aber einige Xenon-Sätze von den Hella-Scheinwerfern...
Bearbeitet von - ThaFreak am 10.08.2008 11:33:47
Mitglied seit: 25.01.2006
Söchtenau
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573 Beiträge
Zitat:
Legale Möglichkeiten:
- Hella
- FK
Braucht man zusätzlich halt noch die SWR-Anlage, der Rest sollte im Lieferumfang sein.
Bestehende Scheinwerfer umbauen ist nie erlaubt! Ausser man lässt danach ein Lichttechnisches Gutachten erstellen. Für diese Kosten bekommt man aber einige Xenon-Sätze von den Hella-Scheinwerfern...
Bearbeitet von - ThaFreak am 10.08.2008 11:33:47
(Zitat von: ThaFreak)
Richtig selber basteln is nicht.
Du bist ca. 20 Jahre alt??
Gutaussehend??
Noch zu haben??
hast vorzugsweiße 2,5l maschine?
und bist ne 2türige Limo?
Dann meld dich doch bitte bei mir ;)
Scheinwerfer, welche für Gasentladungslampen bauartgeprüft sind, erkennt man an der Kennzeichnung "DC" (Gasentladungslampe für Abblendlicht), "DR" (Gasentladunslampe für Fernlicht) bzw. "DCR" (Gasentladungslampe für Abblend- und Fernlicht) auf dem Scheinwerfer in der Nähe des Genehmigungszeichens.
Entsprechend geprüfte (und ab Werk bereits mit entsprechenden Lampen ausgerüstete) Scheinwerfer gibt nach meinem Wissensstand ausschließlich von Hella und FK.
Außerdem soll es von FK Halogenscheinwerfer geben, die auch für Gasentladungslampen bauartgprüft sind und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. (Diese Scheinwerfer dürften vom optischen System identisch mit den von FK angebotenen Xenon-Scheinwerfern sein.)
Rein theoretisch dürfte man diese Scheinwerfer also auch legal mit Gasentladungslampen betreiben, ABER ganz so infach ist das dann auch wieder nicht.
Zur Typprüfung gehört neben dem Scheinwerfer auch die Lampe und das Vorschaltgerät, da darf also nicht jedes x-beliebige Teil verwendet werden sondern nur das, was auch bei der Typprüfung verwendet wurde (spätestens hier dürften die Probleme anfangen, denn man müßte ersteinmal herausbekommen, welche Teile das sind und wo man sie herbekommt.) Außerdem müßte man dann noch klären, wie FK das Problem gelöst hat, daß Halogen- und Gasentladungslampen einen unterschiedlichen Sockel haben und somit garnicht beide so ohne weiteres in den Scheinwerfer passen können. (Ich würde hier auf einen austauschbaren Adapter tippen, den müßte man aber auch ersteinmel irgendwo herbekommen.)
selbst bei fk gibt es ja die xenon sw zZ nicht. also legal und erhältlich zZ nur hella chrom :(
oder bastellei. das problem ist aber, wie schon geschrieben, das man einen xenon brenner nicht in einen h7 sockel basteln darf. da leigt eben der knackpunkt. in wie fern das dem tüv oder der polizei auffällt, ka. würde eher tippen, die schauen nur aufs glas. aber im falle eines unfalls kann das böse enden.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
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1416 Beiträge
so hab grade mal auf die scheinwerfer geschaut, das prüfzeichen ist bei den hella scheinwerfern mit drauf. ich werde morgen einfach mal zum tüv dackeln und ihn fragen wegen eintragung, werde ihm sagen, dass wenn man LWR und SWAR verbaut hat und dazu noch der scheinwerfer freigegeben ist eine eintragung ja möglich sein sollte, dann soll er erst mal gegenargumente finden :) gibts eine übersicht dieser prüfzeichen damit ich dem das vorlegen kann??
Zitat von Pixsigner: TÜV Konform, wenn du jemand findest der es einträgt juckt mich das gelaber von allen Tuning-Moralaposteln zwecks illegale Eintragung, revidierbarkeit der Eintragung etc. reichlich wenig. So gesehen kann Dir die Rennleitung deinen Bimmer auch stillegen, wenn Ihnen die Räder zu weit herausstehen, ob eingetragen oder nicht!
Also, alles net so eng sehen, dann gehts auch wieder voran mit dem Land (s. WM).
Gruß Alex
Und ich bin der Meinung daß wenn es eingetragen ist die Rennleitung auch net stört. Würde nur die Brenner von 8000Kelvin auf 6000Kelvin oder 4300Kelvin reduzieren, also neue Brenner kaufen. Mfg
Hier ist noch etwas interessantes:
Xenon nachrüsten ist bei 99% der Fälle verboten: Wenn ein Scheinwerfer entwickelt wird,
wird von einer ganz genau festgelegten Lichtquelle ausgegangen. Diese kann eine Halogen-Quelle sein,
sie kann aber auch eine Gasentladungs-Quelle sein. Wenn der Scheinwerfer
dann reif zur Serienfertigung ist, wird der Scheinwerfer geprüft, d.h. es
wird ein lichttechnisches Gutachten erstellt. Wenn dieses in den
gesetzlichen Grenzen liegt, dann bekommt der Scheinwerfer eine
ECE-Zulassung - das ist immer diese "E" - Nummer auf vielen Teilen am
Auto. Wenn der Scheinwerfer in Deutschland geprüft worden ist, dann steht
z.B. "E1" auf einem Scheinwerfer. Es stehen aber auch noch andere Dinge
auf so einem Scheinwerfer: z.B. ist genau definiert, welche Art von
Lichtquelle(n) verwendet wird, und wie diese geschaltet sind. Hier mal die
Kennzeichnungen:
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HC/R - Halogen Abblend- oder Fernlicht
HCR - Halogen Abblend- und Fernlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DCR - Xenon Abblend- und Fernlicht (Bi-Xenon)
"/" bedeutet "nicht zusammen einzuschalten".
Jeder hat diese Kennzeichnungen auf seinen Scheinwerfern, die Leute mit H4
Birnen im Scheinwerfer dürften alle HC/R haben, und z.B. ein Golf IV Look
Scheinwerfer für den Golf III müsste HCR drauf haben. Worauf ich hinaus
will, ist, dass man diese Scheinwerfer aber dann auch nur mit der für den
Scheinwerfer gedachten Lichtquelle verwenden darf. Man darf z.B. auch in
einen Halogen-Scheinwerfer für H1, keine H7 Lampe reinbasteln. Genauso ist
es mit Xenon-Brennern - auch wenn die Brenner eine Genehmigung haben,
diese haben sie nämlich nur in dafür vorgesehenen Scheinwerfern. Das
bedeutet letzten Endes, das selbst mit Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
und automatischer Leuchtweitenregulierung (autom. LWR) der Umbau VERBOTEN
ist!!! Noch ein Beispiel was legal ist: ein Golf IV Fahrer kauft sich
ORGINAL VW Golf IV Xenon-Scheinwerfer und baut eine SRA und eine autom.
LWR ein. Damit wäre des Xenon absolut legal.
Hier etwas vom Kraftfahrtbundesamt (KBA):
Pressemitteilung Nr. 33/2002
Verbraucherwarnung
vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten
ohne Genehmigungszeichen
Flensburg, 26.09.2002.
Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträg-lichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer lega-len Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umstän-den das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zuge-lassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich ge-fährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmi-gung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht un-erwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
• der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signal-einrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
• der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“
• § 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bau-artgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgerä-ten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche For-mulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponen-ten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssi-cherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
Ansprechpartner: Klaus Pietsch, Telefon (04 61) 3 16 17 73
Bearbeitet von - der_Strolch am 10.08.2008 12:40:27
BMW ///M
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Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Zitat:
Zitat von Pixsigner: TÜV Konform, wenn du jemand findest der es einträgt juckt mich das gelaber von allen Tuning-Moralaposteln zwecks illegale Eintragung, revidierbarkeit der Eintragung etc. reichlich wenig. So gesehen kann Dir die Rennleitung deinen Bimmer auch stillegen, wenn Ihnen die Räder zu weit herausstehen, ob eingetragen oder nicht!
Also, alles net so eng sehen, dann gehts auch wieder voran mit dem Land (s. WM).
Gruß Alex
Und ich bin der Meinung daß wenn es eingetragen ist die Rennleitung auch net stört. Würde nur die Brenner von 8000Kelvin auf 6000Kelvin oder 4300Kelvin reduzieren, also neue Brenner kaufen. Mfg
(Zitat von: der_Strolch)
was hat es für einen hintergrund das ich die reduzieren sollte auf 6000K?
Wenn der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen in Verbindung mit der Kennzeichnung für Gasentladungslampen besitzt, dann ist eine Eintragung nicht nötig!
Wenn Du trotzdem etwas Schriftliches suchst, dann schau mal auf die Homepage des Bundesverkehrsministeriums. Dort findest Du eine ganze Menge der ECE-Regelungen zum Download. Interessant für Dich dürften die ECE-R98 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) und ECE-R99 (Gasentladungslichtquellen) sein.
Thema geschlossen! Grund:
...Thema wurde bereits behandelt.
jungs jungs :) das alles wurde schon zig mal in diversen threads besprochen