Muss die Anhängerkupplung eingetragen werden?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.08.2008 um 09:00:19 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wie das ist mit dem Eintragen ist, wenn ich mir eine Anhängerkupplung an meinen Touring montiere?
Im Fahrzeugschein/-brief steht da was von einer drin. Braucht die dann nicht eingetragen zu werden?
Dann hab ich noch eine Frage zu den Winterrädern. Hab mal von einem 5er gehört welcher nach einem Räderwechsel nicht mehr gelaufen ist, irgenwie sind die Räder auf das Fahrzeug kodiert gewesen. Ist das beim 3er auch so?
Grüße
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.08.2008 09:00:19
Grüße aus dem schönen Schwarzwald.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Eliott,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Muss die Anhängerkupplung eingetragen werden?"!
Gruß
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Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
Deutschland
1126 Beiträge
die meisten AHK haben doch eine ABE
Codierung?? Vielleicht war es bei den ersten mit der Reifenpannenanzeige so
Der 3er hat aber keine Geber im Rad weil ein Luftdruckabfall durch die unterschiedlichen Raddrehzahlen erkannt wird
Du kannst alle Räder so am 3er verbauen
Das Überwachungssystem muß nur nach der Kontrolle des Luftdrucks neu initialisiert werden
Verbaust Du eine Orig. BMW AHK ist diese nicht eintragungspflichtig. Andere Anbieter liefern meistens die benötigten Unterlagen (ABE o.ä) dazu
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