Probleme mit der Werkstatt - Bitte um Hilfe!!!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit meiner BMW Vertragswerkstatt und möchte euch um Hilfe bitten.
Vor ca. 2 Wochen fing mein Auto (330D Touring Automatik) an, bei niedriger Last im 4. und 5. Gang seltsam zu brummen und er schaltete zwischen dem 4. und 5. Gang etwas "ruckelig".
Daraufhin fuhr ich zu meinem BMW Händler, der daraufhin eine neue Steuerungssoftware fürs Getriebe einspielte sowie einen Getriebeölwechsel durchführte. Das Getriebeöl sah nach Aussage des Meisters völlig normal aus, keine Späne o.ä. Dafür hatte die Werkstatt 3 Tage und ca. 250 km Testfahrten Zeit. Der Meister sagte, das Problem ist nicht komplett weg, allerdings soweit wieder in Ordnung. Das ganze war letzte Woche Mittwoch bis Freitag. Als ich am Freitag wieder in mein Auto stieg, war leider alles beim Alten. Keinerlei Veränderung zu vorher. Ich beschloss am Montag das Auto erneut in die Werkstatt zu geben - doch da kam es leider nicht mehr zu, da ich bereits am Sonntag mit Getriebeschaden auf der BAB liegen blieb. Nach etwas Recherche in diversen Foren im Internet stelle ich mir die Frage, ob die Werkstatt mich nicht hätte darauf hinweisen müssen, dass ein Tausch des Wandlers im Getriebe nötig bzw. besser sei und bei Weiterfahrt ein Getriebeschaden folgen kann.
Nun habe ich den Salat und eine sehr teure Reparatur vor mir.
Nun eigentlich meine Fragen:
1)Durfte mich der Meister ohne Warnung wieder losfahren lassen?
2)Gibt es eine Möglichkeit der Werkstatt nachzuweisen, dass durch die evtl. fehlerhafte Analyse des Meisters ein größerer Schaden entstanden ist? Oder ist im Normalfall jetzt, nach dem Getriebeschaden, sowieso nichts mehr nachzuweisen?
Ich bin am überlegen, ob ich nun einen Anwalt und Gutachter einschalten soll - habe aber keine Ahnung ob das Sinn macht.
Was meint ihr dazu.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Martin
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo flying-sheep,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Probleme mit der Werkstatt - Bitte um Hilfe!!!"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
hey
erstmal beileid :-(
ich würde mir an deiner stelle rat beim anwalt oder gutachter einholen.
bzw. würde ich erst mit dem händler oder werkstatt,wo du bei der rep. warst erst kontakt aufnehmen und das problem schildern,
falls es nicht zu einer einigung kommt,dann die ersten punkte auffinden.
hier kann man viel schreiben ob was dabei rauskommt bezweifle ich.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
Das mit der Werkstatt habe ich ja versucht. Habe dem Meister erklärt, dass ich nach der Recherche im Internet der Meinung bin, dass evtl.nur der Wandler hätte getauscht werden müssen, weil diverse Personen in Foren exakt das gleiche Problem geschildert haben und nach dem Tausch alles wieder in Ordnung war. Der sagte, dass das Quatsch sei und er natürlich keinen Fehler gemacht hat.
Am Meisten würde mich interessieren, ob es im Nachhinein (nachdem das Getriebe nun kaputt ist) überhaupt für einen Gutachter die Möglichkeit besteht zu untersuchen, ob es mit einem Wechsel des Wandlers anders ausgegangen wäre.
jetzt müsste mann,nur noch die ursache vom schaden wissen was kaputt ist!!
ich würde da nicht lange rumbohren da dieser sich gleich querstellt.
klar wenn diese internet und forum lesen flippen die schon gleich aus.....
wie alt und wieviel km. hast du den drauf??
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Schonmal blöd gelaufen bisher ;o(
Aber immerhin warst du wegen des Problems schon in der Werkstatt und es wurde repariert. Auf diese Reparatur hast du auch einen Gewährleistungsanspruch. Der erste Frage ist nun bei wem die Beweislast liegt.
Ich würde dazu dringend einen Anwalt konsultieren und ggf. auf dessen Anraten ein Gutachten erstellen lassen. Zumindest eine Anteilige Kostenübernahme (Kulanz) sollte in diesem Fall realistisch sein.
Gruß Markus
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
wenn das ganze nicht im Rahmen "okay wir finden eine gemeinsamme Lösung" vom Tisch kommt dann ab zum Anwalt wenn sich das rechnet (was kostet denn das neue Getriebe?)
Was bei euch lief ist ein "Werkvertrag".
Die Rechte dazu: §634 & 635 BGB (Kannst Nachbesserung verlangen).
Ob auf den Getriebereparaturversuch jetzt aber Garantie besteht weiß ich leider auch nicht. (Das ist jetzt der springende Punkt - also Anwalt fragen).
Heißt:
Wenn da Garantie drauf ist, hast du sehr gute chancen. Die Werkstatt müsste dann Nachbessern (also neues Getriebe)
mfg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
Hallo nochmal.
Ist ein 2003 Baujahr und hat 125 tkm gelaufen.
Neues Getriebe inkl. Wandler kostet 4500 Euro.
BMW übernimmt 50% der Teile. (Allerdings erst nachdem ICH mit dem Sachbearbeiter in München telefoniert habe) Somit muss ich derzeit ca. 2500 Euro zahlen. Allerdings hätte der Tausch des Wandlers "nur" ca. 1500 Euro gekostet. Werde jetzt wohl versuchen noch etwas bei der Werkstatt zu bekommen.
dann hat sich meine frage auf das bj. und km. erledigt.
da diese sich mit 50% beteiligen.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
Das sich BMW mit 50% beteiligt finde ich auch super und da kann man gar nichts gegen sagen.
Mein Problem ist jetzt halt nur, dass meiner Meinung nach die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, indem sie mich mit dem Wagen wieder losfahren haben lassen OHNE mich auf evtl. Risiken hinzuweisen. Evtl. hätte der Schaden für mich halt nochmals 1000 Euro niedriger sein können. Die Kulanz von der BMW AG hat ja nichts mit dem Fehler der Werkstatt zu tun.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Das sich BMW mit 50% beteiligt finde ich auch super und da kann man gar nichts gegen sagen.
Mein Problem ist jetzt halt nur, dass meiner Meinung nach die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, indem sie mich mit dem Wagen wieder losfahren haben lassen OHNE mich auf evtl. Risiken hinzuweisen. Evtl. hätte der Schaden für mich halt nochmals 1000 Euro niedriger sein können. Die Kulanz von der BMW AG hat ja nichts mit dem Fehler der Werkstatt zu tun.
(Zitat von: flying-sheep)
Genau das ist der Punkt. Wenn du rechtsschutzversichert bist ab zum Anwalt und dessen Meinung eingeholt. Falls nicht sollte die Erstberatung auch nicht so teuer sein.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert.
Werde das auch morgen tun.
Mir ging es auch hauptsächlich darum, ob evtl. hier jemand damit Erfahrungen hat, ob es im Nachhinein feststellbar ist, ob das Getriebe durch den defekten Wandler kaputt gegangen ist und ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall mit einer Werkstatt hatte und mir Tips zum Vorgehen geben kann.
Da ich selbst in ner Werkstatt arbeite mal etwas aus einer anderen Sicht. Du sagtest du hättest dem Meister was davon erzählt, was du in Foren gelesen hast. 99% von denen, die zu uns kommen mit irgendwas aus Foren erzählen nur Müll, weshalb dann dem 1% der da dann undurchschaubar mal dazwischensteckt keinen Glauben mehr geschenkt wird.
Und der Werkstatt versuchen die Schuld in die Schuhe zu schieben, weil sie den Wandler nicht getauscht haben ist auch eine sehr haarige Sache und könnte bei einem Rechtsstreit sehr teuer für dich enden, da bei einem verlorenen Fall die Rechtsschutz nicht zahlt, sollte ich das richtig in Erinnerung haben. Es ist dann auch sehr schwer den Umkehrschlußbeweis zu stellen, daß der Wandler, etc. kaputt gegangen ist genau weil er nicht getauscht wurde.
Ich würde mir eher den Streß über die Judikative sparen und versuchen noch was mit dem Händler preismäßiß auszuhandeln von dem Teil den du noch zu zahlen hast.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
und könnte bei einem Rechtsstreit sehr teuer für dich enden, da bei einem verlorenen Fall die Rechtsschutz nicht zahlt, sollte ich das richtig in Erinnerung haben.
(Zitat von: gt678)
Na das stimmt nun auch wieder nicht, würde ja auch den Sinn der RS hinfällig machen.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Ich hatte auch mal eine und einen dubiosen Fall. Nachdem ich mir mal ganz genau das Kleingedruckte meines Vertrages durchgelesen hatte, hatte ich meinen Fall damals als Erfahrung ad acta gelegt.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.02.2007
Deutschland
8 Beiträge
So Leute,
folgendes hat sich bei mir jetzt ergeben:
Aufgrund der bereits zugesagten 50% Kulanz auf die Teile seitens BMW hat mein Anwalt mir abgeraten gegen das Autohaus per Anwalt/Gutachter vorzugehen, da es hätte sein können, dass BMW das Kulanzangebot dann zurückzieht.
Wenn dann der Gutachter dem Autohaus Recht gegeben hätte, wäre ich wieder bei den 4500 Euro Kosten.
Das Autohaus erläßt mir nun die erste Reparatur sowie 50% der Leihwagenkosten.
Alles nicht toll - muss ich jetzt aber mit leben. :-(
Werde mir jetzt aber gut überlegen, ob mich die Werkstatt nochmal zu Gesicht bekommt....