Zitat:
Ein klr muß nicht vom Tüv abgenommen werden.Nur zur info.
(Zitat von: marcel6475)
Muss nicht, kann aber. Es gibt immer zwei Möglichkeiten:
1. Steueränderungantrag von der Werkstatt ausgefüllt, dazu ABE und AU
2. 19(3)-Abnahme von Tüv,Dekra,GTÜ,...
Vorteil vom 1. ist, dass es mit Beziehungen nichts kostet, Vorteil vom 2. ist, dass es ohne Beziehungen häufig günstiger ist und das man weder die ABE noch den Änderungsantrag braucht.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.12.2007 16:55:32