Zitat:
das heißt du bist tüv oder was? und wenn nichts dabei ist kann ihc mir die einzelabnahme sparen und die dinger einfach fest montieren richtig?
(Zitat von: Metallsau)
Von der GTÜ, also darf ich keine Einzelabnahmen machen. Ist nix dabei, brauchst du einen Einzelabnahme. Ist ein Teilegutachten dabei, reicht eine 19(3)- Abnahme. Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls es eine geben sollt) oder eine ABE ohne die 19(3)-Auflage dabei, brauchst du sie nur mitführen.
Hast du gar nichts und keine Abnahme kommt es auf das Wohlwollen des Polizisten oder Prüfers an, der das Auto anschaut.