Mängelkarte erledigt, trotzdem Punke und Strafe ?
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Mitglied seit: 17.04.2007
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Mängelkarte erledigt, trotzdem Punke und Strafe ?
Hallo zusammen.
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen....
Ich fang mal an zu erzählen.Mich hat man angehalten und festgestellt das meine Reifen im inneren des Radkasten schleifen. Habe dann eine Mängelkarte bekommen,obwohl das Fahrzeug
mit den Reifen und Felgen eingetragen ist und in diesem zustand schon 2 mal über den tüv gegangen ist.Hab mir dann ein LEB einbauen lassen und die Mängelkarte abstempeln lassen vom TÜV.Heute bekomm ich Post von der Polizei. 3 Punkte und 100 € Strafe. was kann ich tun ?lohnt es sich Einspruch einzulegen oder ist es sinnlos? kommen durch den Einspruch weitere Kosten hinzu?
Mfg Cocky
Betreff angepasst: Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen, 1 Wort Überschriften sagen einfach zu wenig ausBearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 02.07.2007 21:23:53
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Cocky1980,
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Gruß
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Die Strafe bekommst immer, da hilft dir auch nicht das abstellen des Mangels dagegen, das ist die ganz normale Vorgehensweise.
Das abstellen des Mangels schützt dich nur vor dem Entzug der ABE für das Fahrzeug, damit sie dir die Prüfplakette nicht abkratzen.
erheb auf jedenfall einspruch...
auch wenns vielleicht nix bringt, aber randalier da en bissel !!!
Hubraum statt Wohnraum !!!
Mitglied seit: 11.01.2007
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Deutschland
121 Beiträge
weitere kosten entstehen nur bei abgabe des verfahrens von der behörde an das gericht und durchführung einer hauptverhandlung. also notfalls einen einspruch rechtzeitig zurücknehmen.
wenn du ne rs-versicherung hast geh zum anwalt.
Es schleift im Radkasten und Du hast so zwei mal TÜV bekommen?
Der TÜV Prüfer ist echt lebensmüde...
Wie dem auch sei, es bringt nichts dagegen Einspruch zu erheben
weil bei einer Kontrolle der Mängel festgestellt wurde. Da gibts
bei dem Verein so eine komische Bezeichnung, irgendwie was mit
"zum Tatzeitpunkt...bla...Mängel...usw". Kurzum, Du bist mit nem
(ziemlich drastischen) Mängel auf Straßen gefahren die der StVo
unterliegen und man hat Dich auf frischer Tat erwischt wie Du ein
nicht-StVo-komformes Auto gefahren hat. Dafür gibt es erstmal eine
auf den Deckel. Und bei einem solchen Mängel (B-Verstoß den Du nicht
vor Ort beheben kannst) gibts eben 3 Punkte und (eigentlich 150€)
Bußgeld.
Wenn Du einen Mängelschein hast, hat Dein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt
KEINE gültige ABE, Du kannst dann nichts eintragen lassen oder ummelden
oder sonstwas. Hatte das selber mal durch und die Dame vom Verkehrsamt
machte mich darauf aufmerksam als ich eine Eintragung in den Fahrzeug-
schein übernehmen lasse wollte, hatte grad nen offenen Mängelschein wegen
nem Sonnenblendstreifen.
Du darfst ganz ganz Strikt gesehen nicht mehr damit fahren ausser zur
nächsten Werkstatt um den Mängel zu beheben.
Mal nebenbei, was ist "ein LEB"?
BMW Team Oberhavel
ich denke mal er meint einen lenkeinschlagsbegrenzer ;-)
und immer eine freie Bahn
mfg Christoph
Mitglied seit: 11.01.2007
Stuttgart
Deutschland
121 Beiträge
ein vernünftiger anwalt vor ort kann unter umständen was tun....
Naja fehlender LEB schleift das Rad doch eigentlich nur bei starkem Lenkeinschlag...ausserdem hätten sie ihm doch zumindestens erhebliche Fahrtauflagen machen müssen oder ihm schon vor Ort die Weiterfahrt untersagen...da der Wagen ja dann nicht mehr verkehrssicher wäre
Wer hat das eigentlich eingetragen wenn das schleift...
BMW Team Oberhavel
Leg Einspruch ein.
Entweder is des Fahrzeug Verkehrsunsicher und und du darfst nimmer damit weiterfahren, oder du darfst weiterfahren, dann is des Fahrzeug aber net Verkehrsunsicher...
Wenn die dich weiterfahren lassen, dann ham se scho verloren.
Desweiteren, hat der Herr in Grün auf der Mängelkarte "Mängelanzeige" oder "Mängelbescheid" angekreuzt?
Wenn er Mängelanzeige angekreuzt hat, hat er dich darauf hingewiesen, dass du nen Bußgeldbescheid bekommst?
Wenn nein, hat er scho zweimal verloren, denn er muss dich belehren...
Wennst beim ADAC bist, ruf mal da an und lass dir nen Anwalt für Verkehrsrecht in deiner Nähe sagen. Die erste Beratung is kostenlos.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Auf der Mängelbescheinigung gibts nix anzukreuzen....er (Cocky1980) bekommt das Original und die Kopie bleibt beim Herren in grün (bzw. blau :-)), damit er ne Kontrolle hat, wann er das Ding ausgehändigt hat.
Im Regelfall wird dann vor Ort ein "DEB" (Datenermittlungsbeleg) gefertigt, wo er (Cocky1980) eine rote Kopie bekommt. Das mit der Einleitung und der Belehrung muss vor Ort erfolgen bzw. der Kollege muss bei Anzeigenfertigung explizid nochmal entsprechend ankreuzen, das keine Belehrung/Anhörung nicht durchgeführt wurde, dann erfolgt das durch die Bussgeldstelle (ändert aber zunächst mal nichts am Sachverhalt). In dem vorliegenden Fall wundert es mich schon sehr, das bei einem offensichtlichem Mangel, welcher zur Verkehrsunsicherheit führt, nix weiter gemacht worden ist, sprich Fahrtauflage oder gleich Untersagung der Weiterfahrt, da bin ich ja mal auf die Begründung gespannt. Wenn es so ist, wie Du sagst, cocky, dann haben die Kollegen da wohl ein wenig überzogen und ich würde mir in dem Fall ebenfalls Rechtsbeitstand einholen.
Zitat:
Auf der Mängelbescheinigung gibts nix anzukreuzen....er (Cocky1980) bekommt das Original und die Kopie bleibt beim Herren in grün (bzw. blau :-)), damit er ne Kontrolle hat, wann er das Ding ausgehändigt hat.
Im Regelfall wird dann vor Ort ein "DEB" (Datenermittlungsbeleg) gefertigt, wo er (Cocky1980) eine rote Kopie bekommt. Das mit der Einleitung und der Belehrung muss vor Ort erfolgen bzw. der Kollege muss bei Anzeigenfertigung explizid nochmal entsprechend ankreuzen, das keine Belehrung/Anhörung nicht durchgeführt wurde, dann erfolgt das durch die Bussgeldstelle (ändert aber zunächst mal nichts am Sachverhalt). In dem vorliegenden Fall wundert es mich schon sehr, das bei einem offensichtlichem Mangel, welcher zur Verkehrsunsicherheit führt, nix weiter gemacht worden ist, sprich Fahrtauflage oder gleich Untersagung der Weiterfahrt, da bin ich ja mal auf die Begründung gespannt. Wenn es so ist, wie Du sagst, cocky, dann haben die Kollegen da wohl ein wenig überzogen und ich würde mir in dem Fall ebenfalls Rechtsbeitstand einholen.
(Zitat von: E36-Freak)
Dann scheinen sich die Mängelkarten in Hamburg wohl von denen in Bayern zu unterscheiden.
In Bayern sind die Formblätter für Mängelbescheid und Mängelanzeige nämlich indentisch, unten sind zwei Kästchen wo eben angekreuzt werden muss ob es sich nun um eine Anzeige oder nur einen Bescheid handelt.
Diesen DEB gibt's bei uns auch wenn es sich um eine Anzeige handelt, aber nur wenn man auch unterschreibt und somit die Schuld anerkennt.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Wird so sein wie Du sagst, einige Vordrucke sind unterschiedlich aufgebaut, Bayern koch da eh immer sein eigenes Süppchen :-)