Strafe bei blauer Innenbeleuchtung(Fußraum)?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.10.2006
Deutschland
70 Beiträge
Sers, hab meine Innenbeleuchtung jetzt auf blau umgestellt, also Leseleuchten usw. Jetzt wollt ich meinen Fußraum mit blauen 30cm Neonröhren ausstatten.Ich schlies sie also ganz normal an den alten steckern an damit sie nur angeht wenn ich die Tür aufmach, also quasi als Einstiegsbeleuchtung. Theoretisch kann ich sie ja dank dem Schalter im Himmel zwischen den Leseleuchten immer anschalten aber ob die grünen des wissen? Wie sieht das mit ner Strafe aus? Darf man das jetzt oder nicht? Was wär fällig? Was würde ne Eintragung kosten?
Mitglied: seit 2005
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Hallo 6-6-6,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Strafe bei blauer Innenbeleuchtung(Fußraum)?"!
Gruß
Ebaytuning sollte immer bestraft werden *gg*
Du darfst alle in Blau haben, solange Du es nicht anmachst wenn Du fährst bzw dich im öffentlichen Strassenverkehr bewegst.
Also aufn Parkplatz beim Aus und Einsteigen kein Problem
Die Fußraumbeleuchtung darf nur nicht von aussen sichtbar sein.
Die Dekra nimmt meistens die Sitzfläche als Maßstab, wenn das
Licht nicht da rauf scheint ist es in Ordnung. Hatte noch nie
Probleme damit beim TÜV und ich habe die Fußraumbeleuchtung im
dunkeln immer an, kann gar nicht mehr ohne. Das Auge stellt sich
auf den Lichtpegel ein und man ist unempfindlicher bei Blendungen
von anderen Autos weil die Iris nicht extrem offen ist...
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 16.10.2006
Donauwörth
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134 Beiträge
bin der gleichen meinung wie Nicore : )
aber scheisse is halt wenn die "fußraumbeleuchtung" bis zum himmel strahlt. weil dann gibts stunk mit den grünen ^^.
Es is so geregelt in der Stzvo. das die beleuchtung nicht nach außen dringen darf weil sonst entgegenkommende fahrzeuge irritiert werden könnten ^^ bzw das erscheinungsbild des autos verändert wurde.(das so aussieht wie n auto von den grünen oder so..)
mfg
Ghost
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
Wer später bremst ist länger schnell ;)
um sicher zu gehen lese dir die §§49a bis 54b StVZO durch. aktuelle kosten hab jetzt nicht im kopf
Warum is es dann so, das fast auf allen blauen Neonröhren drauf steht: "Im Bereich der STVZO nicht erlaubt"?
Dachte man darf eigendlich nur Sachen ins Auto einbauen die vorher geprüft worden sind. Also die dann eine E-Nummer oder ABE bestitzen.
Mitglied seit: 14.12.2006
Eggolsheim
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64 Beiträge
du darfst alles einbaun, des darf nur nicht nach ausen blenden. oder halt ein einsatzfahrzeug imitiern, dprich keine blaue rundumlauchte oder so.
aber sonst darfst alles... kommt aber halt auch immer auf den grünen an der dich kontroliert
Zitat:
kommt aber halt auch immer auf den grünen an der dich kontroliert
Ja aber ich mein etz wie's vor dem Gesetzt ausschaut. Es wird ja nicht im Einzelfall unterschieden.
ist schon so, wie meine Vorredner gesagt haben, dringt die Beleuchtung von innen nach aussen und ist geeignet, sich und andere Verkehrsteilnehmer abzulenken. Das "im Rahmen der StVZO" bei den Neonröhren beschränkt sich denke ich mehr auf den Aussenbereich, da einige die Dinger als UBB verbaut haben und damit vor Mac-Blöd auf und ab flanieren...., grundsätzlich ist die Farbe der Innenbeleuchtung nicht vorgeschrieben, der Einzelfall ist also entscheident und na klar auch immer derjenige, der kontrolliert...ist nun mal so
Naja aber da könnte man auch sagen, sobalt die Tür aufgeht kann man von außen in den Fußraum reinschauen und dadurch könnten sich andere Verkehrsteilnehmer irretiert fühlen.
Naja, aber wenn des nich wirklich bestraft wird, dann werd ich mir auch sowas reinbauen ;-)
also ich habe z.b. komplette rote neon-beleuchtung im fussraum vorne/hinten+kofferraum. kofferraum kein thema, weil diese ja erst beim öffnen des deckels angeht und fussraumbeleuchtung ist nicht von aussen sichtbar (wie nicore schon erwähnt hat), desweiteren kann die beleuchtung noch separat per knopfdruck ein/ausgeschaltet werden...