Wie viel tiefer von Orig. Federn zu M federn!
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Hallo!
Habe e36 Compact mit originalen Federn und dämfern! ein freund hat den selben Compact nur in m packet das heißt schürzen setm weißer blinker und halt das m originalfahrwerk!
Wenn ich jetzt meine federn (nur federn) rausschmeiße und die von meinen kumpel einbaue wie viel tieder ist es dann? genau?
weil vom sehen her erkenn ich nicht wirklich unterschied zwischen unseren beiden!
mfg thale
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Hallo Thale316,
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Gruß
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Die Tieferlegung bträgt 15mm. Verbau nur der Federn ist aber nicht zulässig, da muß das komplette Fahrwerk (incl. Dämpfer und Stabilisatoren) verbaut werden.
haste zwar nicht gefragt, aber das umbauen auf M Federn lohnt sich nicht wirklich. Wenn du tiefer willst kauft dir halt gleich paar Federn. Kommst schon mal tiefer und die Welt kosten die auch nicht.
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
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ja gut der gibt mir nämlich nur seine federn! und ich hab halt gemeint wenn es richtig tiefer wäre würd ich sie mir holen weil man die m teile ja nicht eintragen muss! aber so hol ich mir lieber richtige! danke!
@ Thale316:
Selbstverständlich muß das Fahrwerk eingetragen werden!
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Also wenn dir ca 20mm reichen mach dir dann die M-Federn drauf, aber ich habe mal gehört dass man die Originalen Federn nicht eintragen braucht.
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596 Beiträge
stimmt es???
er meint, daß man m technic federn nicht eintragen lassen muss. der meinung bin ich auch, denn wenn von werk nen m technic fahrwerk verbaut wurde, steht das ja auch nicht in den papieren, oder? aber ich lass mich gern belehren...
Ja wenn es von werk eingebuat ist ist es klar das es nicht in den papieren steht weil das auto ist ja so abgenommen worden un es werden nur sachen eingetragen wo den original zustand des autos ändern.
bei mir wurde das m fahrwerk nachträglich eingebaut un bei mir stehts im fahrzeugschein. :)
BMW sagt mehr als 1000 worte
also, wenn man das geld für die eintragung noch über hat.. ansonsten würde ich da nix unternehmen! merkt eh kein polizist, ob es von werk oder nachträglich verbaut wurde..!
Bearbeitet von - daniel25 am 06.04.2007 19:40:55
Ich habe auch schon von vielen Leuten zu hören bekommen, daß Originalteile von BMW bzw. Teile, die ab Werk eingebaut werden/wurden, nicht eingetragen werden müssen, dies ist aber absolut falsch.
Maßgeblich für die Frage, ob ein Teil eingetragen werden muß oder nicht, ist immer erstmal der Umstand, ob ein Teil in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten ist, oder nicht. Dies ist z.B. bei den Komponenten des Aerodynamikpaktes M-Technik der Fall. Ist dies nicht der Fall, muß es auf jeden Fall eingetragen werden (oder aber es muß eine ABE o.ä. vorhanden sein.) Des weiteren ist von Belang, ob für ein Teil, welches in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten ist, dort der Zusatz "wenn werksseitig verbaut" vorhanden ist. Dies bedeutet, das Teil wird, wenn es ab Werk verbaut wird zwar nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, muß aber bei Nachrüstung eingetragen werden. Dies ist z.B. bei allen Fahrwerken, aber auch allen Lenkrädern der Fall. (Selbst der Tausch eines z.B. Kunststofflenkrades gegen ein gleichartiges Lederlenkrad muß eingetragen werden!!)
Bei Fahrwerken kommt noch dazu, daß dadurch die Fahrzeugabmessungen verändert werden und daher i.d.R. eine Eintragung auf jeden Fall nötig ist. (Hieran kann man auch ein werksseitig verbautes Farwerk erkennen, es ist nämlich über die Fahrzeughöhe dann doch indirekt eingetragen, auch wenn es nicht speziell erwähnt wird.)